Hürden für Wohnkredite abgebaut
Junge Familien und Ältere haben wieder bessere Chancen
Vor gut zwei Jahren trat in Deutschland die EU-Kreditrichtlinie für Wohnimmobilien in Kraft. Ziel war ein besserer Verbraucherschutz. Banken und Bausparkassen wurden angehalten, die finanzielle Situation des Darlehensnehmers strenger zu prüfen. Es sollten nicht nur aktuelle Einnahmen und Ausgaben durchleuchtet werden. Wichtig war auch deren Prognose: Was ändert sich zum Beispiel, wenn die Gründung einer Familie geplant ist? Oder wie ist die Situation eines Darlehensnehmers zu sehen, der – aufgrund der statistischen Wahrscheinlichkeit – während seines Lebens sein Darlehen vielleicht nicht zurückzahlen kann? Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in deutsches Recht hatte aufgrund einer Reihe von unklaren Bestimmungen für Kritik und heftigen Unmut gesorgt – bei Kreditinstituten und bei Verbrauchern. Insbesondere junge Familien und Ältere befürchteten, keinen Kredit mehr zu bekommen.
Jetzt hat der Gesetzgeber einige Regeln für die Bonitätsprüfung klar gestellt. So dürfen der Wert der Immobilie, die finanziert werden soll, beziehungsweise der Wertzuwachs nach einer Modernisierung mit berücksichtigt werden – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Auch Kindererziehungszeiten, die mit einem kurzfristigen Einkommensrückgang verbunden sind, sollen kein Kredithindernis mehr sein. Eine geplante Rückkehr in den Job etwa kann zugunsten des Darlehensnehmers gewertet werden.
„Die Präzisierung der Vorgaben ändert allerdings nichts an den Voraussetzungen für eine solide Immobilienfinanzierung“, gibt Alexander Nothaft, Sprecher des Verbandes der Privaten Bausparkassen, zu bedenken. Mit ausreichend Eigenkapital ließen sich die Risiken nach wie vor am wirkungsvollsten minimieren.
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