"Es geht, wenn nur der politische Wille da ist"
Der VdK fordert, die Rente "mutig" zu reformieren. Er will, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherungen einzahlen - also auch Beamte, Selbständige, Politiker. Über das Drängen von Bayerns VdK-Chefin Ulrike Mascher auf diese "gerechter Rente für alle" hatten wir im Samstagsblatt berichtet ("Es geht um Gerechtigkeit").
"In die Praxis umsetzen"
Leser Hannes Aubinger hatte daraufhin den Politikern nahegelegt, auf diese Weise Solidarität und Gerechtigkeit "endlich in die Praxis umzusetzen" (Leserbrief "Grundlegende Dinge fallen durchs Raster"). Eine gemeinsame Rente würde dazu führen, das alle daran interessiert sind, dass das System funktioniert. argumentierte Aubinger.
"Es ist kompliziert"
Ihm erwiderte Dr. Helmut Sperber (Leserbrief "Weit entfernt von jeglicher Sachlichkeit"), dass eine Umstellung auf die „Rente für alle“ kompliziert sei. Solche Forderungen seien "von Neid, Mißgunst und Unterstellungen diktiert".
"Unsachliches Totschlagargument"
"Soweit ich mich erinnern kann, hat Herr Aubinger in seinem Leserbrief einige Beamtenprivilegien kritisch, aber zutreffend und sachlich dargestellt", meint hingegen Ludwig Lippert. Er schreibt:
"Die Antwort des Herrn Dr. Sperber hierzu ist geradezu absurd, wenn er vom Fehlen jeglicher Sachlichkeit spricht. Seine Diktion ist schlichtweg arrogant und ignorant. Besonders unsachlich ist das altbekannte Totschlagargument, indem man Neid und Missgunst unterstellt. Es wird meist verwendet, um jede Diskussion schon im Ansatz zu ersticken.
Dass eine Umstellung auf eine Rentenversicherungspflicht für alle nicht einfach ist, wird von niemandem bestritten. Dass so etwas geht, wenn nur der politische Wille hierzu da ist, zeigt das Beispiel von Millionen Ost-Bürgern, die nach der Wende innerhalb kürzester Zeit ins deutsche Rentensystem eingegliedert wurden.
Dass die Beihilfezahlungen, die bis zu 70 % betragen, und die Kosten für eine privatärztliche Behandlung betreffen, sich günstiger darstellen als eine Mitgliedschaft in der GKV, ist eine kühne Behauptung, die einfach so in den Raum gestellt wird.
Vielmehr ist es so, dass z.B. ein Pensionär, der eine Vollkostenversicherung in einer privaten Krankenversicherung mit den bekanntlich hohen Beiträgen hat, im Rahmen der Beihilfe einen Anspruch auf Übernahme von 70 % der Prämie durch den Dienstherrn hat. Es ist insofern überhaupt nicht nachvollziehbar, dass das Beihilfe-Modell die kostenmäßig günstigere Lösung darstellt.
Abschließend wäre noch zu erwähnen, dass die Bemerkung 'dass es einem schier den Magen umdreht' daneben ist und keines weiteren Kommentars bedarf."
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