Eine Zumutung für den Wähler
Höhere Wahlbeteiligung bei nur einem Termin?
Lesen Sie hier, was Münchner Politikerinnen und Politiker über dieses Thema denken!
An zwei Sonntagen hintereinander sollen die Bayern wählen gehen: Am 15. September den Bayerischen Landtag, am 22. September den Deutschen Bundestag. „Das ist eine Zumutung“, mag sich mancher Wähler denken. Wieso kann man denn seine Stimmen für Landtag und Bundestag nicht am selben Termin abgeben? In Hessen funktioniert das doch auch.
Des bayerischen Rätsels Lösung: Gleichzeitig mit der Landtagswahl findet auch die Wahl zum Bezirkstag statt, außerdem wird in fünf Volksentscheiden über Verfassungsänderungen abgestimmt, die der Landtag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hat. Peter Günther, stellvertretender Wahlleiter in München, erklärt: „Die ehrenamtlichen Wahlhelfer sind nach der Landtagswahl sowieso bis Mitternacht oder noch länger beschäftigt. Wenn die Bundestagswahl auch noch hinzukäme, wäre es nicht ausgeschlossen, dass einzelne Wahlvorstände die Auszählung abgebrochen hätten.“ Größere Teams seien ebenfalls nicht denkbar, da ab einer gewissen Personenzahl eine sinnvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei.
In Hessen hingegen können Landtags- und Bundestagswahlen am gleichen Tag stattfinden, da nicht noch Bezirkstag und Volksentscheide hinzukommen.
Laut Innenminister Joachim Herrmann seien getrennte Wahltermine für den Bayerischen Landtag und den Deutschen Bundestag zudem sinnvoll, da die Themen des Bundes nicht die bayerische Landespolitik überschatten sollten. So fand auch schon 1994 und 1998 die Landtagswahl jeweils kurz vor der Bundestagswahl statt.
Sorgen um eventuelle Mehrkosten brauchen sich die Bayern angeblich nicht zu machen. Bereits im März erklärte das Bayerische Innenministerium: „Durch den von der Staatsregierung festgesetzten gesonderten Termin für die Landtagswahl vor der Bundestagswahl entstehen insgesamt keine wesentlichen Mehrkosten gegenüber einem gemeinsamen Termin.“
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