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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Der bessere Weg zur Püfplakette
Besser vorbereitet zur Hauptuntersuchung
Oft sind es nur Kleinigkeiten, die der neuen Prüfplakette im Wege stehen. Die Dekra empfiehlt Autofahrern, ihr Fahrzeug so weit möglich vorher selbst eingehend zu prüfen oder prüfen zu lassen. Zusatzkosten könnten so vermieden werden.
Fahrzeugschein muss sein
Das wichtigste Dokument ist der Fahrzeugschein, heute „Zulassungsbescheinigung Teil 1“. Diese sollte zur Hauptuntersuchung dringend mitgebracht werden, da eine Ausstellung der Plakette ansonsten nicht möglich ist. Wenn Autofahrer zur Nachuntersuchung kommen, ist zudem der Bericht der vorangegangenen HU (Hauptuntersuchung) die Grundlage für die Prüfung. Ist der Bericht nicht mehr vorhanden, muss erneut eine vollständige HU durchgeführt werden.
Wurde die Abgasuntersuchung schon vorher in der Werkstatt durchgeführt, wird auch der AU-Nachweis benötigt. Dieser darf allerdings nicht älter als zwei Monate sein. Liegen Papiere zu Fahrzeugänderungen vor, zum Beispiel zu Sonderrädern oder Schalldämpfer, sollten sie neben den anderen Unterlagen bereit liegen. Fehlt ein vorgeschriebenes Gutachten oder eine allgemeine Betriebserlaubnis, so ist das bei der HU ein erheblicher Mangel.
Beleuchtung häufig bemängelt
Auch die Kontrollleuchten im Cockpit sind wichtig. Leuchten die Lämpchen für ABS, ESP, Airbag oder andere Sicherheitskomponenten dauerhaft, ist das ein Hinweis auf eine Fehlfunktion. In diesem Fall wird keine Plakette zugeteilt. Gleiches gilt auch wenn Kontrolllämpchen vor dem Start des Motors nicht aufleuchten. Leuchtet zum Beispiel die Airbag- oder ESP-Leuchte beim Drehen des Zündschlüssels nicht auf, wird auch in diesem Fall die Plakette verwehrt.
Eine der am häufigsten bemängelten Baugruppen bei der HU ist die Beleuchtung. Ob Scheinwerfer, Bremslicht und Blinker funktionieren, lässt sich leicht an der Garagenwand oder mit Hilfe eines Mitfahrers checken. Ebenso leicht lässt sich die Hupe testen.
HU-Klassiker
Auch die „HU-Klassiker“ Warndreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Material sollten gut sichtbar bereitliegen. Fehlen sie oder sind unbrauchbar, droht ein geringer Mangel. Das Erste-Hilfe-Material muss der DIN 13164 entsprechen und spätestens nach fünf Jahren erneuert werden.
Die Reifen müssen noch mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe aufweisen. Außerdem braucht die Scheibenwaschanlage genügend Wasser. Da sich die Schnittstelle für die On-Board-Diagnose oft im Bereich unter dem Aschenbecher befindet, freut sich der Prüfer, wenn hier Sauberkeit herrscht. Ein gut geputztes und gepflegtes Fahrzeug macht außerdem von vorn herein einen besseren Eindruck.
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