Den Verlust stoppen
Eintragungsfrist für Artenvielfalt-Volksbegehren bis 13. Februar
Das Artensterben macht vor Bayern nicht Halt, wie durch wissenschaftliche Studien belegt wird. Selbst in Naturschutzgebieten sind in den letzten 30 Jahren Schmetterlinge, Bienen und andere Fluginsekten um 75 Prozent zurückgegangen. Diesen Verlust können Ältere bestätigen, die sich gut daran erinnern, dass früher bei jeder längeren Autofahrt ein Zwischenstopp notwendig war, um Insektenreste von der Windschutzscheibe zu entfernen. Mit dem dramatischen Verlust an Insekten geht ein Schwund an Vögeln einher, so dass sich selbst „Allerweltsvögel“ wie die Feldlerche mittlerweile auf der „roten Liste“ wiederfinden. Insgesamt leben in Bayern nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren.
In Reaktion auf die Bedrohung der Umwelt wurde das Volksbegehren Artenvielfalt als breites Bündnis engagierter Menschen, Organisationen und Unternehmen initiiert. Mittlerweile wird das Volksbegehren von über 100 Organisationen getragen und unterstützt. Neben politischen Parteien sind dies unter anderem der Landesbund für Vogelschutz, der Bund Naturschutz, Imker- und Fischereiverbände sowie ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsverbände.
Das Volksbegehren ist mit einem konkreten Gesetzesvorschlag verbunden, der unter anderem vorsieht, 10% der Wiesen erst nach dem 15. Juni zu mähen. Akuell werden Wiesen üblicherweise 6 mal pro Jahr gemäht, das erste Mal Anfang Mai, wodurch Blumen nicht zum Blühen kommen können und Insekten keine Nahrung mehr finden. Zudem soll der Ökolandbau bis 2025 auf 20% und bis 2030 auf 30% ausgeweitet werden. Lebensräume für Tiere sollen miteinander vernetzt und ausgeweitet werden. Gewässerrandstreifen sollen auf 5m Breite nicht mehr ackerbaulich genutzt werden dürfen. Hecken, Bäumen und kleine Gewässer in der Landschaft werden geschützt. Um Nachtfalter und ähnlich nachtaktive Insekten zu schützen, müssen beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich die Auswirkungen auf Insekten berücksichtigt werden.
Bis zum 13. Februar können sich Wähler in den Rathäusern für das Volksbegehren Artenvielfalt eintragen. Sollte die benötigte Beteiligung von 10% der Wählerschaft erreicht werden, wird der Gesetzesvorschlag dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Wenn der Landtag den Vorschlag ablehnt, kommt es zum Volksentscheid, in dem die Wählerschaft mit einfacher Mehrheit über Ablehnung oder Annahme des Gesetzesentwurfs beschlieβt.
Weitere Informationen zum Volksbegehren sind unter www.volksbegehren-artenvielfalt.de verfügbar.
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