Darum ist Handschrift so wichtig
Fachanwalt Klaus Jakob Schmid beantwortet Fragen rund ums Testament
In aller Regel redet man nicht sonderlich gern über das Ende. Und wenn doch, dann tauchen eigentlich immer wieder ähnliche Fragen auf. Wir haben diese einem wirklichen Fachmann gestellt, Klaus Jakob Schmid, Rechtsanwalt in Dachau und als solcher Fachanwalt u.a. für Erb- und Familienrecht. Gerade beim Vererben kann man viel falsch machen. Auch wenn einen das wohl kaum mehr so richtig stören dürfte, der "letzte Wille" und dessen Einhaltung gehören doch irgendwie zu einem richtig runden Leben dazu.
"Falsch gemacht werden kann viel"
Wer kann eigentlich ein Testament machen und was wird dabei oft regelrecht falsch gemacht?
Klaus Jakob Schmid: Grundsätzlich können alle Menschen ab 16 Jahren ein Testament machen, außer es ist medizinisch erwiesen, dass sie wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage sind, die Bedeutung einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Falsch gemacht werden kann dabei viel. Ein Testament muss vollständig eigenhändig handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden. Ein Testament mit Computer oder Schreibmaschine ist ungültig, auch wenn es unterschrieben wurde. Bei einem gemeinsamen Ehegattentestament reicht es, dass ein Ehegatte das Testament eigenhändig handschriftlich schreibt und unterschreibt und der andere Ehegatte das Testament ebenfalls unterschreibt. Fehlt eine Unterschrift, gilt das Testament nicht für den, der nicht unterschrieben hat. Falsch gemacht wird oft auch, dass nicht klar im Testament unterschieden wird, wer Erbe, also Gesamtrechtsnachfolger werden soll, und wer als Vermächtnisnehmer nur einzelne Gegenstände vom Erben als Vermächtnis herausverlangen können soll. Ein Erbe oder Miterbe ist erst einmal für alles verantwortlich. Ein Vermächtnisnehmer hingegen wendet sich an den oder die Erben, um den vermachten Gegenstand zu erhalten und hat sonst nicht zwingend etwas mit dem restlichen Nachlass zu tun. Wenn der Anteil des "Vermachten" am Gesamtnachlass sehr groß ist, könnte dies als Erbschaft interpretiert werden, also nicht als Vermächtnis. Unklare Testamente geben häufig zu Erbstreitigkeiten Anlass, das heißt, dass der Erblasser etwas schreibt, das nach seiner Meinung klar und eindeutig ist, objektiv oder juristisch aber auf verschiedene Arten verstanden werden kann. Die möglichen Erben oder Vermächtnisnehmer streiten sich dann über verschiedene Auslegungsmöglichkeiten des vom Erblasser geschriebenen Testaments und damit um Grundstücke, Wertpapiere, Firmenanteile etc. und dies oft über Jahre und mehrere Instanzen. Ein Testament sollte daher nur mit einem Fachanwalt für Erbrecht errichtet werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
"Einem Fachanwalt für Erbrecht zeigen"
Wo deponiert man sein Testament am besten, damit es zum einen gefunden wird und zum anderen auch nicht verschwindet, wenn es der Falsche findet?
Klaus Jakob Schmid: Am besten wird ein Testament beim Nachlassgericht des Wohnsitzes hinterlegt. Damit ist sichergestellt, dass es nach dem Tod des Testamentverfassers eröffnet wird. Das Gericht überprüft jedoch das Testament bei der Hinterlegung nicht, nimmt auch unwirksame und missverständliche Testamente entgegen und berät nicht. Die Beratung ist Aufgabe eines Rechtsanwalts und Fachanwalts für Erbrecht. Ein Testament sollte daher unter Hinzuziehung eines Fachanwalts für Erbrecht errichtet, einem Fachanwalt für Erbrecht gezeigt und zur Hinterlegung beim Nachlassgericht einem Fachanwalt für Erbrecht übergeben werden. Kurze Zeit später erhält der Verfasser des Testaments dann einen Hinterlegungsschein, mit dem das Testament wieder vom Nachlassgericht geholt werden kann, falls noch etwas geändert oder ein neues Testament errichtet werden soll.
Hier geht's tatsächlich um Leben und Tod...
Wenn Sie Fragen haben zu dieser Thematik, richten Sie diese bitte an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Klaus Jakob Schmid, Münchner Straße 12, 85221 Dachau, Tel. (08131) 292423.
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