Münchner Wochenanzeiger - Hier werden Sie gelesen
2 x pro Woche mit ca. 2 Millionen Zeitungen
Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
"Corona ist kein Freifahrtschein"
Falschparken wird momentan nur in schweren Fällen geahndet
Mit den Ausgangsbeschränkungen für ganz Bayern hat die Landeshauptstadt die Überwachung des ruhenden Verkehrs reduziert. Ziel ist es, Berufsgruppen zu unterstützen, die eine besondere Verantwortung tragen. „Das ist nicht als Freifahrtschein zum Falschparken zu verstehen", erläutert Münchens Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle. "Wir wollen so gewährleisten, dass zum Beispiel medizinisches Fachpersonal ohne aufwändige Ausnahmegenehmigungen mit dem Auto zum Arbeitsort und wieder nach Hause fahren und dort parken kann. Außerdem wollen wir so ermöglichen, dass Notdienste und Menschen, die etwa Ältere mit Besorgungen unterstützen, keinen Strafzettel bekommen.“
Münchens Kommunale Verkehrsüberwachung beschränkt sich auf schwerwiegende Verstöße, vor allem zugeparkte Feuerwehrzufahrten und Rettungswege, auch unzulässig genutzte Behindertenparkplätze und etwa Gehwegparken mit starker Beeinträchtigung der Fußgänger.
Verstöße in Parklizenzgebieten, an Parkautomaten oder etwa E-Ladesäulen werden bis auf Weiteres nicht verfolgt.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH