Angemessene Vergütung ist im eigenen Interesse
Mindestausbildungsvergütung für Industrie, Handel und Dienstleistungen kein Thema
Die IHK für München und Oberbayern erwartet nicht, dass sich die von der Bundesregierung geplante Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung negativ auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe in Industrie-, Handel- und Dienstleistung auswirkt. Wie die IHK betont, liegen die Vergütungen der IHK-Ausbildungsberufe schon heute entweder in diesem Bereich oder sogar darüber.
IHK-Ausbildungsberufe nicht betroffen
„Unser Ziel ist es, das Image der dualen Ausbildung bei den Jugendlichen, ihren Eltern und den Lehrern zu stärken. Eine Mindestgrenze bei der Vergütung kann dabei ein Faktor sein, um in bestimmten Bereichen und Zielgruppen eine Ausbildung attraktiver zu machen“, erklärt IHK-Präsident Eberhard Sasse. Gleichzeitig mahnt Sasse zu einer breit geführten Debatte: „Die Attraktivität der dualen Ausbildung ausschließlich über die Vergütung zu definieren, wäre der falsche Ansatz.“
„Die Unternehmen haben längst erkannt, dass eine eigene Ausbildung der beste Schutz gegen den Fachkräftemangel ist. Ein möglichst ansprechendes Ausbildungsangebot mit einer angemessenen und leistungsgerechten Vergütung ist deshalb in ihrem eigenen Interesse“, so Sasse. Die IHK steht für rund 60 Prozent aller Ausbildungsberufe, insgesamt gibt es in ganz Oberbayern 10.000 Ausbildungsbetriebe aus Industrie, Handel und Dienstleistungen.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH