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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Alkoholverbot an Hotspots
Stadt erlässt Schutzregelung für das Wochenende
Die Zahl der Corona-Infektionen steigt in München wieder: Die Sieben-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Bürger ist deutlich über den Signalwert von 35 geklettert (aktuell über 41). Bis Sonntag (13. September), 6 Uhr, gilt daher an bekannten Hotspots ein nächtliches Alkoholverbot.
Diese Verbotszonen sind u.a. Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke und Isarauen (zwischen Reichenbach- und Wittelsbacherbrücke). Es darf hier von 21 bis 6 Uhr keinerlei Alkohol verkauft und von 23 bis 6 Uhr auch keiner konsumiert werden. Einzige Ausnahmen sind der Ausschank in der Gastronomie.
Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum beträgt mindestens 150 Euro. Wer als Verkäufer gegen die Regelung verstößt, wird mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro belangt.
Mit dem nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbot an bekannten Hotspots im öffentlichen Raum am Wochenende soll eine weitere Zunahme der Corona-Infektionen zum Schutz der Bevölkerung eingedämmt werden, um so einschneidendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden. In den vergangenen Wochen war es nachts zunehmend zu Verstößen gegen das Ansammlungs- und Feierverbot gekommen. Unter Alkoholeinfluss sinkt die Hemmschwelle, Abstands- und Hygieneregeln wurden kaum oder gar nicht beachtet.
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