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"Wir fahren auf Sicht"

Corona-Beschränkungen werden etwas erleichtert

Ministerpräsident Markus Söder warnt: Eine sehr schnelle und weitreichende Aufhebung der Maßnahmen könnte innerhalb kurzer Zeit eine exponentielle Ausbreitung des Virus zur Folge haben. (Bild: Bayerische Staatskanzlei)

In Bayern ist es gelungen, die Verbreitung des Corona-Virus deutlich zu bremsen. Die Zahl der Erkrankten liegt zwar noch immer auf einem hohen Niveau, hat sich aber stabilisiert. "Die beschlossenen Maßnahmen haben eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert", erklärte Ministerpräsident Markus Söder. Dennoch bestehe kein Grund zur Entwarnung. Die Entwicklung eines Impfstoffs oder eines einsatzfähigen Medikamentes ist nach wie vor nicht verlässlich absehbar. Eine sehr schnelle und weitreichende Aufhebung der beschlossenen Maßnahmen könnte daher innerhalb kurzer Zeit auch in Bayern erneut eine exponentielle Ausbreitung des Virus zur Folge haben. Die bisherigen Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie würden zunichtegemacht. "Einen solchen Rückschlag darf es keinesfalls geben", so Söder. Die Ausgangsbeschränkung wurde daher bis einschließlich 3. Mai verlängert, aber angepasst. "Wir fahren auf Sicht", erlärte Söder seine Strategie.

Einer mehr ist erlaubt

Dabei gibt es seit 20. April allerdings eine Reihe von Erleichterungen: Sport und Bewegung an der frischen Luft sind nun nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Welche Geschäfte öffnen?

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm sowie ein Mundschutzgebot. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:

seit 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien öffnen;

ab  27. April dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen öffnen sowie weitere Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm;

ab 4. Mai (voraussichtlich) dürfen Friseure öffnen dürfen.

Gastronomie

Für den Bereich Gastronomie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

Veranstaltungen

Für Veranstaltungen und Versammlungen bestehen die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August untersagt. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten sollen zunächst weiter nicht stattfinden.

Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime

Bei den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleiben die derzeit gültigen Regelungen bezüglich Öffnung und Zugang bestehen. Sterbende können durch die engsten Familienangehörigen begleitet werden.


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