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Wenn sich Lebenswege trennen

Tierbestattung: Welche Möglichkeiten gibt es?

Die Trauer um das verstorbene Haustier überfordert manchen Tierbesitzer. Über die Tierbestattung sollte man sich bereits zuvor Gedanken machen. (Bild: Joerg Plenert/pixelio.de)

„Das Schlimmste, was einem Haustierbesitzer passieren kann, ist der Verlust seines geliebten Tieres“, sagt Judith Brettmeister, Sprecherin der Tierschutzvereins München. „Das ist stets ein schmerzhafter und trauriger Moment, viele verdrängen den bloßen Gedanken daran, bis der Abschied tatsächlich gekommen ist.“ Als begeisterte Tierhalterin weiß sie genau, wie sehr die Trauer den Menschen aus der Bahn werfen kann. „Und dann muss man in so einer Situation auch noch entscheiden, was mit den sterblichen Überresten des Haustieres geschehen soll. Manche sind damit im Gefühlschaos völlig überfordert.“ Ihr Ratschlag lautet: „Auch wenn es schmerzt, sollte man sich diese Frage schon vorher stellen.“ Aber welche Möglichkeiten gibt es, sein Haustier in Würde zu bestatten? Der Tierschutzverein klärt auf.

Hausbestattung

„Besitzt man einen eigenen Garten oder ein Grundstück, darf man sein verstorbenes Haustier ganz legal beerdigen – zumindest kleine Tiere (Hamster, Mäuse, Kaninchen, etc.). Handelt es sich um größere (Katze, Hund, etc.), ist eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes notwendig“, erklärt Brettmeister. „In der Regel wird eine solche Hausbestattung bewilligt, sofern das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben ist.“

Bei der Hausbestattung müsse man sich jedoch an gewisse Regeln halten: So sei das Beerdigen auf Grundstücken, die zu einem Wasser- oder Naturschutzgebiet gehören, nicht gestattet, da der verwesende Tierkörper Gewässer oder Boden verschmutzen könnte. „Außerdem muss die letzte Ruhestätte ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen entfernt sein und das Grab muss mindestens einen halben Meter tief ausgehoben und ordentlich wieder bedeckt werden.“

Friedhof oder Urne?

Für den, der kein eigenes Grundstück besitzt, kommt eine Haustierbestattung im Garten nicht in Frage. „Als Alternative gibt es Tierfriedhöfe – inzwischen bundesweit über 120. Das ist eine sehr persönliche, allerdings auch sehr kostspielige Methode“, gibt Brettmeister zu. „Einzel- oder Sammelgrab, die jeweilige Grabgröße und weitere Ausstattung wie Sarg und Grabschmuck bestimmen den Preis. Laufende Kosten für die Grabpflege kommen hinzu. Dafür hat man jedoch einen Ort, an dem man seinen Liebling in ruhiger Atmosphäre jederzeit besuchen kann.“

Eine weitere würdevolle Möglichkeit sei die Einäscherung, die auch analog zu einer menschlichen Feuerbestattung abgehalten werden könne: „In der Regel handelt es sich um Sammeleinäscherungen, aber möchte der Besitzer die Asche seines tierischen Begleiters mitnehmen, wird auf Wunsch auch eine Einzeleinäscherung durchgeführt. Wo die Urne ihre letzte Ruhestätte findet, entscheidet dann der Besitzer.“

Zum Schluss sei noch ein neuer Trend erwähnt, der bei Tierbesitzern auf Akzeptanz stößt: Die Mensch-Tier-Bestattung. „Es handelt sich um ein Projekt der Deutschen Friedhofgesellschaft 'Unser Hafen'. Bislang ist eine gemeinsame Ruhestätte von Mensch und Tier auf deutschlandweit zwei Friedhöfen (bei Koblenz und Essen) erlaubt, weitere sollen folgen. Allerdings gibt es dabei Grenzen: Die Einäscherungen und Gedenkfeiern bleiben weiterhin klar voneinander getrennt, lediglich ein gemeinsames Grab für die Urnen ist erlaubt. Eine Erdbestattung von Tieren auf menschlichen Friedhöfen ist weiterhin verboten“, so die Tierschützerin.

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