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Wenn Hund und Katz' auf Reisen gehen...

Was beim Urlaub mit Tier in der EU zu beachten ist

Spaß am Strand - doch vor der Reise gibt es einiges zu beachten. (Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de)

Der Urlaub ist für die meisten Menschen die schönste Zeit des Jahres und viele wollen sich gerade in diesen Wochen der Entspannung, in denen man mit seinen Liebsten eine intensive gemeinsame Zeit verbringen kann, auch von ihren Haustieren nicht trennen. "Wenn man die entsprechenden Vorkehrungen trifft, steht einer Reise mit Hund oder Katze nichts entgegen", betont die Sprecherin des Tierschutzvereins München, Judith Brettmeister. "Wer mit seinem Vierbeiner von Deutschland aus in ein Land der Europäischen Union verreisen möchte, der sollte die einschlägigen Bestimmungen kennen. Seit dem 29. Dezember 2014 gilt in der EU nämlich eine neue Verordnung für das Reisen mit Hunden und Katzen."

EU-Heimtierausweis

Hunde- und Katzenbesitzer benötigen bei der Einreise ins EU-Urlaubsland eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage alt sein muss. "Die Gültigkeit des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Sie muss im blauen EU-Heimtierausweis vermerkt werden. Die meisten Impfstoffe sind drei Jahre – manche sogar vier Jahre – gültig", erläutert die Tierschützerin. "Ganz wichtig ist der Heimtierausweis. Er ist ein amtliches Dokument, das auf alle Fälle mitgeführt werden muss."

Der Ausweis wird von den dazu berechtigten Tierärzten ausgestellt. In ihm sind die entsprechenden Impfungen eingetragen sowie die Kontaktdaten und die Beschreibung des Tieres vermerkt. "Der EU-Heimtierausweis muss dem Hund oder der Katze eindeutig zugeordnet werden können. Dazu muss das Tier durch einen eingesetzten Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im Ausweis eingetragen sein. Bei älteren Tieren ist auch eine vor dem 3. Juli 2011 angebrachte, gut lesbare Tätowierung gültig", führt Judith Brettmeister aus.

Sonderregelungen

Zu den EU-Richtlinien kommen in einigen Ländern noch spezielle Sonderregelungen hinzu. "Tierbesitzer, die nach Finnland, Malta, Großbritannien und Irland reisen wollen, müssen ihre Tiere gegen Bandwürmer behandeln lassen und dies bei Einreise bestätigen können", erklärt die Sprecherin des Münchner Tierschutzvereines. "In einigen Ländern besteht Leinen- und Maulkorbpflicht, vor allem für sogenannte Kampfhunde, in anderen Ländern ist die Einreise mit bestimmten Hunderassen sogar verboten. Wer zum Beispiel einen Pitbull oder Bullterrier oder auch einen Rottweiler oder Dobermann auf Reisen mitnehmen will, dem empfehlen wir dringend, sich vor Einreise nach den aktuellen Bestimmungen bei der Botschaft oder beim Konsulat des jeweiligen Landes zu erkundigen."

 

 


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