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Was mache ich, wenn ich Polizist werden möchte?

Andreas Ruch von der Germeringer Polizei erklärt, wie eine Dienstlaufbahn beginnen kann

Andreas Ruch, Stellvertretender Inspektionsleiter der Germeringer Polizei, erklärt, welche Voraussetzungen man braucht, um in den Polizeidienst einzutreten. (Bild: pr)

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich mich bei der Polizei bewerben will?

Grundsätzlich müssen zukünftige Polizeibeamte körperlich fit sein, das heißt, ein gewisses Faible für sportliche Aktivitäten sollte ein Bewerber mitbringen. Außerdem müssen einige persönliche und schulische Voraussetzungen erfüllt sein. Persönliche Voraussetzungen: Deutsche Staatsangehörigkeit, Körpergröße mindestens 165 cm, Alter zwischen 17 und 25 Jahre am Einstellungstag, gesundheitliche Eignung, strafrechtlich einwandfreier Leumund, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine sichtbaren oder inhaltlich unzulässigen Tätowierungen. Bei Staatsangehörigkeit, Körpergröße und Alter sind Ausnahmen möglich. Schulische Voraussetzungen: Qualifizierender Abschluss der Mittelschule mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Mittlerer Schulabschluss (Mittlere Reife), Höherwertiger Schulabschluss (Abitur). Alle Voraussetzungen sind unter www.mit-sicherheit-anders.de unter Berufsinfo nachzulesen.

Kann ich direkt auf höherer Qualifikationsebene einsteigen? Wenn ja - welche Voraussetzungen brauche ich dafür?

Der direkte Einstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist möglich. Dazu wird zusätzlich zu den unter Punkt 1 genannten Voraussetzungen ein Fachabitur oder das Abitur benötigt. Interessenten können sich von Mai bis Juni für den im Oktober stattfindenden Test beim Landespersonalausschuss unter www.lpa-bayern.de anmelden.

Werde ich automatisch Beamter, wenn ich bei der Polizei arbeite?

Bereits zu Beginn der Ausbildung werden Polizisten in das Beamtenverhältnis aufgenommen. Dabei handelt es sich allerdings um ein sogenanntes „Beamtenverhältnis auf Widerruf“. Das bedeutet, dass der Beamtenstatus vom Dienstherren widerrufen werden kann, sollte der oder die Auszubildende zum Beispiel wegen fehlender Leistungen oder nicht tragbarem Benehmen aus der Ausbildung entlassen werden. Nach bestandener Grundausbildung (1. Ausbildungsjahr) folgt das Beamtenverhältnis auf Probe und nach bestandener Probezeit das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Diese Probezeit dauert nach der Ausbildung zwei Jahre. Der große Vorteil beim Beruf des Polizeibeamten besteht darin, dass der Freistaat Bayern als Dienstherr vom Eintritt des Beamten als Berufseinsteiger bis zu seiner Pensionierung an dessen Arbeitskraft interessiert ist und somit die Garantie eines sicheren Arbeitsplatzes gewährleistet ist.

Welche Wege stehen mir nach der Ausbildung offen?

Nach der Ausbildung stehen zunächst zwei Jahre im Wach-und Streifendienst einer Polizeiinspektion auf dem Programm. Danach stehen sehr vielseitige und unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl, unter anderem können dies Verwendungen bei folgenden Dienststellen sein: Bereitschaftspolizei, Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Unterstützungskommando (USK), Diensthundestaffel, Reiterstaffel, Hubschrauberstaffel, Wasserschutzpolizei, Spezialeinsatzkommando, Landeskriminalam.

Wo kann ich mich umfassend über eine Karriere bei der Polizei informieren?

Alle Informationen, die für Bewerbende interessant sind, sind im Internet unter www.mit-sicherheit-anders.de zu finden. Einstellungsvoraussetzungen, Informationen zum Einstellungstest und der Ausbildung sowie die Karriere-, Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten bei der Bayrischen Polizei werden übersichtlich dargestellt. Außerdem sind die Kontaktinformationen zu den zuständigen Einstellungsberatern über die Eingabe der Postleitzahl auf einer bayernweiten Landkarte verfügbar. Diese stehen den Bewerbern mit einer persönlichen Beratung zur Seite. Ratsam ist es, sich vorher über das Internet entsprechend zu informieren und anschließend mit den entsprechenden Fragen zum Einstellungsberater zu gehen.


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