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Wann braucht's Maske?

Corona-Isolationspflicht aufgehoben

Das SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) unter dem Elektronenmikroskop. (Bild: Robert Koch-Institut)

Der Freistaat hat die Isolationspflicht von Corona-Patienten aufgehoben. Wer infiziert und älter als fünf Jahre alt ist, muss außerhalb der eigenen Wohnung verpflichtend eine Maske (mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz, besser FFP-2-Maske) tragen. Diese Maskenpflicht gilt nicht in der eigenen Wohnung, sie gilt nicht im Freien (sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann) und sie gilt nicht in Innenräumen, solange sich dort nur der Infizierte alleine aufhält. Darauf hat die Stadt München hingewiesen.
Zudem sind Tätigkeits- und Betretungsverbote in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie in Gemeinschaftsunterkünften zu beachten.
"Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit der neuen Situation um und halten Sie sich an die Schutzmaßnahmen", mahnt Dr. Susanne Herrmann, stellvertretende Münchner Gesundheitsreferentin. "Wenn Sie krank sind, bleiben Sie bitte zu Hause. Sie schützen damit andere vor Ansteckungen und tragen dazu bei, dass die Lockerung der Maßnahmen dauerhaft aufrecht erhalten werden kann."

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