Parkraum in Großstädten ist ein knappes Gut. Wer sein Auto jedoch irgendwo abstellt, statt ins teure Parkhaus zu fahren, riskiert nicht nur einen Strafzettel: Schnell hängt das Auto am Haken des Abschleppwagens.
Der ADAC erklärt, wo Parken verboten und Abschleppen gerechtfertigt ist.
Privatpersonen sollten nicht sofort den Abschleppdienst rufen, sondern ein paar Minuten warten, um festzustellen, ob der Fahrer nicht nur ganz kurz halten will. Zudem sollte versucht werden, den Falschparker ausfindig zu machen. Denn wer den Abschleppdienst ruft, muss die Kosten erst einmal vorstrecken, um sie sich dann vom Falschparker zurückzuholen. Ausnahme: Der Abschleppunternehmer lässt sich die Forderung abtreten. Keinesfalls sollte man den Falschparker aus Rache ebenfalls blockieren, denn das ist strafbare Nötigung. Für den Fall, dass der Falschparker vor dem Abschleppwagen zu seinem Auto kommt, muss er in der Regel nur die Anfahrtskosten zahlen.