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Von Zuhause aus zuschalten

Ab 17. März sind "Hybridsitzungen" möglich

Digitalministerin Judith Gerlach: "Der vermehrte Einsatz digitaler Möglichkeiten wird auch nach Corona das kommunalpolitische Amt deutlich erleichtern.“ (Bild: Jörg Koch / StMD)

Der Landtag hat das Kommunalrecht an Corona angepasst: Zentrale Neuerung ist die Möglichkeit für Kommunen, künftig in Form von "Hybridsitzungen" zu tagen. Das bedeutet, dass nicht mehr alle Mandatsträger bei den Sitzungen von Stadtrat, Bezirksausschuss oder ähnlichen Gremien vor Ort anwesend sein müssen, sondern sich auch virtuell zuschalten können. Die neuen gesetzlichen Regelungen treten am 17. März in Kraft und gelten zunächst bis Ende 2022.

"Die neue Rechtslage eröffnet den Kommunen viele Möglichkeiten, um im Jahr 2021 auch bei fortdauernder Pandemielage ihre Aufgaben zu erfüllen," so Innenminister Joachim Herrmann. "Wir sichern einerseits die Entscheidungsfähigkeit der Kommunen, andererseits verbreitern wir insbesondere auch deren Handlungsoptionen und helfen Kontakte zu vermeiden."

"Nur virtuell" geht's nicht

Die Kommunen können künftig selbst entscheiden, ob und inwieweit sich Mitglieder ihrer Gremien zu Sitzungen audiovisuell zuschalten lassen können und ob sie dabei auch ein Stimmrecht haben. Bei den künftig möglichen Hybridsitzungen muss zumindest der Vorsitzende im Sitzungsraum "in echt" anwesend sein. Rein virtuelle Sitzungen wird es also auch künftig nicht geben.

"Damit kann jedes Ratsmitglied selbst entscheiden, ob es körperlich an einer Sitzung teilnehmen will oder, falls die Kommune diese Möglichkeit eröffnet, sich zur Sitzung zuschalten lässt," sagte der Minister und ergänzte: „Mit dieser Änderung wollen wir gleichzeitig auch die Vereinbarkeit eines kommunalen Mandats mit Familie und Beruf verbessern."

Digitalministerin Judith Gerlach sieht in Hybridsitzungen neue Möglichkeiten über die Corona-Zeit hinaus, die den Mandatsträger mehr Freiraum geben: "Das ermöglicht beispielsweise auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Eltern mit kleinen Kindern, an Ratssitzungen von Zuhause aus teilzunehmen.“

Bürgerversammlungen gibt's heuer nicht unbedingt

Dem Ziel, Infektionen zu vermeiden, dienen auch weitere Regelungen des Gesetzes für das Jahr 2021: Bürgerversammlungen sollen heuer nicht zwingend durchgeführt, jedoch gegebenenfalls bis Ende März 2022 nachgeholt werden. Ortssprecherwahlen, Bürgerentscheide und Gemeinde- und Landkreiswahlen sollen 2021 als reine Briefwahlen bzw. -abstimmungen erfolgen können.

Zudem können "Ferienausschüsse" künftig auch auf Ebene der Landkreise, Bezirke und Zweckverbände eingesetzt werden. Die Kommunen können also die eigentlich den "Vollgremien" (Stadtrat, Gemeinderat, Bezirksausschuss) vorbehaltenen Entscheidungsbefugnisse an kleinere Ausschüsse abgeben. Die ist bis Ende 2021 machbar. "Hierdurch ist es möglich, auch in den kommenden Wochen und Monaten unter andauernden Pandemiebedingungen alle erforderlichen Entscheidungen zu treffen und zugleich die Zahl der Sitzungsteilnehmer zu reduzieren," erklärte der Herrmann.


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