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Viele Fälle noch unerledigt

Baumschutz und Bauen: 2017/18 gab es 22 Mal Bußgeld

In den Gartenstadtvierteln prägen Bäume die Nachbarschaften. (Bild: db)

Wegen der nicht genehmigten Fällung von Bäumen hat die Stadt München 2017 in zehn Fällen Bußgelder erhoben (zwischen 150 Euro und 4.000 Euro) und 2018 in drei Fällen (Bußgelder zwischen 200 Euro und 500 Euro). Noch unerledigt sind aus diesen beiden Jahren 27 solcher Fälle. Diese Zahlen nannte Stadtbaurätin Professorin Elisabeth Merk in einer Antwort auf eine Anfrage von Stadtrat Frieder Vogelsgesang. Dieser hatte die Befürchtung geäußert, dass in den Gartenstadtvierteln Bäume ohne Genehmigung gefällt werden, wenn dort gebaut werden soll.

Die Zahl der bei der Unteren Naturschutzbehörde angezeigten Baumfällungen (außerhalb von Baugenehmigungsverfahren) sei zwar deutlich höher. Allerdings habe man in "nicht wenigen" dieser Fälle keinen Verstoß gegen die Baumschutzverordnung nachvollziehen können, sagte Merk.

Für Verstöße im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren (also wenn nach Stellen eines Bauantrag Verstöße erfolen) liegen keine "belastbaren" Zahlen vor. Merk nennt dennoch Zahlen zu Verstößen gegen den Baumschutz vor oder während Bauarbeiten: 2017 und 2018 habe die bei Bußgeldstelle 22 solche Fälle behandelt und Bußgelder zwischen 200 Euro und 7.000 Euro erhoben. 23 weitere Fälle (also die Mehrzahl) aus dem Jahr 2018 seien aber noch gar nicht bearbeitet worden.

Merk sieht keinen Grund zu Sorge: "Es besteht bei der Bußgeldstelle nicht der Eindruck, dass die größeren Marktteilnehmer versuchen, sich durch rücksichtsloses Vorgehen in Bezug auf den Baumschutz oder insbesondere die Vornahme von nicht genehmigten Baumfällungen Vorteile zu verschaffen", teilte sie mit.


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