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Verkehrssünder aufgepasst!

Flensburg berechnet ab Mai den Punktestand nach neuen Regeln

Am 1. Mai wird die Verkehrssünderdatei in Flensburg reformiert. Dadurch soll das System einfacher, gerechter und transparenter werden. Während Autofahrer bisher bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln je nach Schwere ein bis sieben Punkte kassierten, notiert das Kraftfahrt-Bundesamt ab dem Reformtag nur noch einen bis drei. Allerdings ist der Führerschein künftig bereits bei acht Punkten auf dem Konto weg statt wie bisher bei 18!

Bestehende Punkte berechnet Flensburg neu: Bei einem bis drei Punkten bleibt z.B. ein Punkt im System, bei acht bis zehn vier, bei 16 bis 17 sieben Punkte. Dies gilt jedoch nur für Delikte, die ab Mai weiter einen Eintrag auf dem Konto nach sich ziehen. Bisher gesammelte Punkte für nicht sicherheitsgefährdende Vergehen verschwinden am 1. Mai aus der Datei. Dazu zählen das Fahren in Umweltzonen ohne die richtige Plakette und Verstöße gegen Sonntagsfahrverbote. Die Löschung der Punkte erfolgt automatisch. Gleichzeitig mit der Punktereform steigen allerdings viele Bußgelder: Wer z.B. am Steuer telefoniert, zahlt künftig 60 statt 40 Euro und das Bußgeld für das Fahren ohne Plakette in Umweltzonen steigt von 40 auf 80 Euro.

Ab Mai gibt es bei verkehrssicherheitsgefährdenden Vergehen erst Punkte, wenn das Bußgeld 60 Euro oder mehr beträgt. Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer zum Beispiel bestraft Flensburg mit einem Punkt. Wer eine rote Ampel überfährt (über eine Sekunde rot) kassiert zwei. Mit drei Punkten ahndet die Behörde Straftaten wie unterlassene Hilfeleistung. Entsprechend ernst sind die Folgen: Bei einem bis drei Punkten ist mit einem Vermerk im System zu rechnen. Vier bis fünf Gesamtpunkte ziehen zudem eine Ermahnung nach sich, sechs bis sieben eine Verwarnung. Bei acht verliert der Fahrer den Führerschein. Mit Punkten geahndete Verstöße verjähren nun unabhängig voneinander, nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Weiterhin kann man Punkte mit der Teilnahme an Fahreignungsseminaren abzubauen. Jeder Fahrer hat Anspruch darauf, seinen aktuellen Punktestand kostenlos zu erfahren. Auskunft gibt es schriftlich und online (www.kba.de) beim Kraftfahrt-Bundesamt.

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