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Thema der Woche

Pedelecs und E-Bikes:

Pedelecs liegen im Trend. Allerdings sollte man auf den Versicherungsschutz achten, empfiehlt der ADAC. (Bild: ÖAMTC)

Wo ist der Unterschied?

Wann ist ein Elektrofahrrad ein so genanntes „Pedelec“, wann ein „E-Bike“? Und warum spielen die Unterschiede eine Rolle? Pedelecs unterstützen den Fahrer mit einer Motorenleistung von maximal 250 Watt. Während des Tretens darf das Rad zudem nur eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde erreichen.

Auf gesetzliche Bestimmungen achten

Juristisch ist ein Pedelec dem Fahrrad gleichgestellt. Fahrer benötigen daher weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Zudem besteht keine Altersbeschränkung oder eine Helmpflicht. Dennoch empfiehlt der ADAC dringend, einen Kopfschutz zu tragen. Schnelle Pedelecs oder „S-Pedelecs“ zählen nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Der Grund: Die Motorunterstützung schaltet nicht bei 25 km/h, sondern bei 45 km/h ab. Die Fahrräder benötigen ein Versicherungskennzeichen, der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse M besitzen. Zudem gilt die Helmpflicht. E-Bikes gehören zur Gattung der Mofas. Der Grund: Sie unterstützen den Fahrer nicht nur, wenn er ohnehin schon in die Pedale tritt, sondern können sich alleine durch die Leistung des Motors in Bewegung setzen. Es gilt eine Beschränkung der Motorleistung auf 500 Watt. Zudem darf der Motor nicht auf mehr als 20 Stundenkilometer beschleunigen, damit E-Bikes noch als Kleinkrafträder durchgehen. Dieser Status ist wichtig: Zwar brauchen auch die E-Bikes ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und ihr Fahrer mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Eine Helmpflicht besteht aber auch bei dieser Gattung nicht. Für Modelle bis 45 km/h gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den S-Pedelecs.

Welche Versicherungen brauche ich?

Für Pedelec-Fahrer ist eine Privathaftpflicht ein Muss. Denn für Schäden, die man einem anderen zufügt, haftet man im Zweifel unbegrenzt. Bei vielen Versicherern ist die Haftung bei Schäden durch Pedelecs abgedeckt, jedoch bei weitem nicht bei allen. Deshalb sollte man unbedingt seine Police überprüfen. Mit Kauf eines Nummernschilds für E-Bikes erwirbt der Fahrer zugleich den Haftpflichtschutz. Die ADAC Privathaftpflichtversicherung für Mitglieder deckt Schäden durch Pedelecs bis 25 km/h ab. Zwei Verträge stehen zur Wahl: Die preiswertere Basis-Variante umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis fünf Millionen Euro. Der Exklusiv-Vertrag bietet eine Deckungssumme bis zu zehn Millionen Euro und enthält zusätzliche Extras. Informationen und Beratung in allen ADAC Geschäftsstellen oder unter Tel.: 089 / 5195 – 159.

Sie haben eine Frage an die ADAC Experten? Dann schreiben Sie uns! Per Post an ADAC Südbayern, Stichwort „Leserfrage“, Postfach 20 01 44, 80001 München oder per E-Mail an leserfrage@sby.adac.de.


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