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Stationärer Handel sollte die Option nutzen können

(Bild: pr)

Josef Schmid, MdL:

„Ich bin ein Befürworter der verkaufsoffenen Sonntage. Bereits als Wirtschaftsbürgermeister hatte ich mich um die Durchführung bemüht. Leider wurden wir damals mit der Begründung verklagt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gewährleistet wäre. Dem ist aber nicht so. Damals war sogar der Fall, dass sich das Personal großteils freiwillig meldete, eben weil die Versorgung der Familie am Wochenende leichter zu organisieren ist.

Im Gesetz ist übrigens festgelegt, dass am Sonntag frühestens um 12 Uhr geöffnet werden darf. Der Arbeitnehmer kann also noch mit seinen Lieben in den Gottesdienst gehen.

Vor allem in der aktuellen Situation sollte der stationäre Handel die Option der Sonntagsöffnung nutzen können, um wenigstens einen kleinen Teil der Corona-bedingten Verluste auszugleichen.“


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