Wochenanzeiger München Wir sind Ihr Wochenblatt für München und Umland

Sportvereine können aufatmen

Kein Mindestlohn für Amateur-Vertragsspieler

Was halten Sie vom Mindestlohn allgemein und von dieser Ausnahmeregelung für Sportvereine? Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Mindestlohngesetz an leser@muenchenweit.de und gewinnen Sie mit etwas Glück 2 Karten für das Champions-League-Spiel der Bayern gegen Donetsk am Mittwoch, 11. März, um 20.45 Uhr! (Bild: Scan)

Vergangene Woche stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles klar, dass Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport nicht unter das Mindestlohngesetz fallen. Diese Ausnahmeregelung sicherte sie Sportverbänden nach einem Treffen mit den Spitzen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit der Begründung zu, Vertragsspieler bekämen in der Regel eine geringere Aufwandsentschädigung als Minijobber: "Das zeitliche und persönliche Engagement dieser Sportler zeigt eindeutig, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stehen", so Nahles. "Für diese Vertragsspieler ist folglich auch denn kein Mindestlohn zu zahlen, wenn sie mit einem Minijob ausgestattet sind." Diese Regelung gelte generell für Vertragsamateure, nicht nur im Fußball.

Keine Kontrollen

Dr. Rainer Koch, 1. DFB Vizepräsident, sprach von einem guten Tag für den deuten Amateurfußball und den Fußball insgesamt: "Die Ministerin hat deutlich gemacht, dass dafür das Gesetz gar nicht geändert werden muss. Denn es handelt sich nicht um Arbeitnehmer. Nun ist wichtig, dass die heutigen Klarstellungen deutlich an die Vereine herangetragen werden. Frau Nahles hat auch deutlich gesagt, dass sie mit dem für die Zollverwaltung zuständigen Bundesinnenminister abgestimmt hat, dass die Zollbehörden sich nicht aufgrund des Mindestlohngesetzes an die Vereine wenden und Kontrollen bei Vertragsamateuren durchführen werden. Damit ist eine große Portion Sicherheit und Klarheit für die Vereine geschaffen worden."

Wer bekommt also was?

Für die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter im Sportverein gilt der Mindestlohn nicht, das Mindestlohngesetz (MiLoG) erlaubt jedoch weiterhin, an die Freiwilligen eine finanzielle Aufwandsentschädigung zu zahlen. Personen, die ausschließlich im Rahmen eines Freibetrags (z.B. Übungsleiterfreibetrag, Ehrenamtsfreibetrag, etc.) tätig sind, stehen nicht in einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zum Verein und fallen somit nicht unter das Mindestlohngesetz. Zu dieser Kategorie zählen auch Amateur- und Vertragssportler: Sie gelten nicht als reguläre Arbeitnehmer, wenn für sie die ehrenamtliche sportliche Betätigung im Vordergrund steht.

Aber wird das Mindestlohngesetz auf Teilzeit- und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) angewendet? Ja! Im Rahmen eines 450 Euro Arbeitsvertrages können monatlich rund 53 Arbeitsstunden mit dem Mindestlohn realisiert werden. Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit von Minijobbern müssen durch den Arbeitgeber somit aufgezeichnet werden. Die neue Regelung schlägt den Vereinen also vor, ehrenamtliche Kräfte nicht als Minijobber anzustellen, sondern ihnen Aufwandsentschädigungen zu zahlen. Vereinsangestellte wie hauptamtliche Platzwarte fielen dagegen unter die Mindestlohnregel, erklärte DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel nach dem Treffen.

Fazit: Für ehrenamtlich Tätige und für Selbstständige findet das Mindestlohngesetz keine Anwendung – und damit auch nicht für Mitarbeiter im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst, sehr wohl jedoch für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte in Sportvereinen.

 

Meinung schreiben und gewinnen!

Wie ist Ihre Meinung generell zum Mindestlohn und was halten Sie von der Ausnahmeregelung für Sportvereine? Schreiben Sie uns bis Sonntag, 8. März, an:

Wochenanzeiger Medien GmbH

Fürstenrieder Str. 9

80687 München

Stichwort "Mindestlohn"

oder per Mail an

leser@muenchenweit.de

Gewinnen Sie mit etwas Glück 2 Freikarten (Osttribühne Oberrang Kat. 2) für das Champions-League-Spiel FC Bayern München gegen FC Shakhtar Donetsk am Mittwoch, 11. März, um 20.45 Uhr in der Allianz Arena! Unter allen Einsendungen entscheidet das Los.

Startseite Anzeige aufgeben Zeitung online lesen Jobs Kontakt Facebook Anfahrt