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"Sollte immer nur eine Notlösung sein"

Bei Quarantäne: Tierheim nimmt Tiere auf, wenn es keine andere Möglichkeit der Versorgung gibt

Die verschmuste, knapp zweijährige Kangal-Mischlingshündin Damla gehört zu den Tieren im Tierheim, die ein neues Zuhause suchen. Sie ist gemeinsam mit ihrem Bruder Dennis im Hundehaus 4 untergebracht. Telefonische Auskünfte bekommt man täglich von von 13 bis 16 Uhr unter der Nummer (089) 92100056. (Bild: Tierheim München)

Die gute Nachricht ist: Das Tierheim konnte seine Tiervermittlung (weiterhin nur nach telefonischen Vorgesprächen und einer Terminvereinbarung) wieder aufnehmen. Nachdem es kurzzeitig geheißen hatte, dass Tiervermittlung nicht zu den Gründen gehört, die das Verlassen der Wohnung während der Ausgangsbeschränkungen rechtfertigen, hat das Münchner Kreisverwaltungsreferat nach Rücksprache mit dem Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege inzwischen versichert, dass die Vermittlung und Abholung eines Tieres aus dem Tierheim durchaus einen triftigen Grund nach § 1 Abs. 4 der Ausgangsbeschränkungen darstelle und als Handlung zur Versorgung von Tieren ausgelegt werden kann.

"Wir können also aufatmen", freut sich Tierheim-Pressesprecherin Kristina Berchtold. Gleichzeitig betont sie, wie wichtig es sei, dass auch in diesen Zeiten Tiere vermittelt werden können, damit ein wenig Luft geschaffen wird für Neuankömmlinge.

Entwicklung nicht einschätzbar

Denn die weniger gute Nachricht ist: Da die Zahl der Neuinfektionen in München momentan noch immer ansteigt, rechnet der Tierschutzverein München damit, bald schon vermehrt Tiere von erkrankten Menschen vorübergehend im Tierheim aufnehmen zu müssen. "Bislang ist zwar nur ein Fall aufgetreten", teilt Kristina Berchtold mit. "Es wurde aufgrund einer Coronainfektion eine Katze abgegeben." Doch wie sich die Lage in den kommenden Wochen entwickle, könne man nicht sagen.

"Eine Unterbringung im Tierheim sollte immer nur die Notlösung sein und nur dann erfolgen, wenn es gar keine andere Möglichkeit zur häuslichen Betreuung gibt", gibt die Tierschützerin zu bedenken. "Ein Orts- und Personenwechsel könnte ansonsten für viele Tiere großen Stress darstellen."

Rechtzeitig vorsorgen

Sie ruft deshalb die Tierhalter dazu auf, möglichst jetzt schon vorzusorgen und Familienangehörige, Nachbarn oder Freunde für den Fall der Fälle um Hilfe zu bitten. Denn wer unter Quarantäne steht, darf auch mit seinem Hund nicht mehr Gassigehen. "Menschen mit direktem Gartenzugang können ihren Hund oder Katze natürlich rauslassen, ohne selbst das Haus zu verlassen. Reine Wohnungskatzen werden wie gehabt versorgt."

Wenn gesunde Freunde, Familienmitglieder oder Bekannte das Gassigehen übernehmen, muss natürlich besonders auf die vorgegebenen Hygieneregeln geachtet werden, um eine Übertragung der möglichen eigenen Infektion auf andere zu vermeiden.


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