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"Ohne Wenn und Aber"

Justizminister will härtere Strafen bei Hate Speech

Justizminister Georg Eisenreich: "Der Kampf gegen Hate-Speech ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Wir haben schlagkräftige Ermittlungsstrukturen. " (Bild: Freistaat Bayern)

Die bayerischen Staatsanwaltschaften gehen konsequent gegen strafbare Hassbotschaften vor. Justizminister Georg Eisenreich unterstrich: "Hass und Hetze haben im Internet ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Der Kampf gegen Hate-Speech ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Die bayerische Justiz ist gut aufgestellt. Wir haben schlagkräftige Ermittlungsstrukturen. Allein im ersten Quartal 2020 wurden von den bayerischen Sonderdezernenten und dem Hate-Speech-Beauftragten etwa 400 Ermittlungsverfahren wegen strafbaren Hasskommentaren eingeleitet."

"Ein klares Signal"

An allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften sind bereits Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hass im Netz eingerichtet worden. Bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München wurde zudem ein Hate-Speech-Beauftragter zentral für ganz Bayern bestellt. "Das soll auch ein klares Signal sein: Bekämpfung von Hate-Speech ist auch Extremismusbekämpfung", erklärte Eisenreich. Außerdem hat die Justiz gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien die Initiative "Justiz und Medien – konsequent gegen Hass" gestartet.

"Geht nicht weit genug"

Um Hate-Speech effektiv bekämpfen zu können, brauchen die Strafverfolgungsbehörden gute gesetzliche Rahmenbedingungen. "Der Bund hat bereits zwei gute Gesetzespakete auf den Weg gebracht, die wichtige Schritte beim Kampf gegen Hass im Netz sind", so Eisenreich.

"Die unter anderem vorgesehenen Änderungen im Beleidigungsstrafrecht gehen jedoch nicht weit genug. Wir brauchen eine umfassende Modernisierung des Beleidigungsstrafrechts. Dazu habe ich bereits im November 2019 einen Diskussionsentwurf vorgelegt", so der bayerische Justizminister. Besonders schwerwiegende Beleidigungsstraftaten müssten härter bestraft werden können.

Die Erwartung Eisenreichs an die Betreiber sozialer Netzwerke ist: "Auskunftsverlangen unserer Strafverfolgungsbehörden müssen ohne Wenn und Aber beantwortet werden." Das Problem nach den vorgesehenen neuen Regelungen sei aber weiterhin: Was ist, wenn der Firmensitz im Ausland ist bzw. die Server im Ausland stehen? Wir müssen dafür Sorge tragen, dass sich Diensteanbieter gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht mehr auf eine Speicherung der Daten im Ausland berufen können", kündigte der Justizminister an.

Zum Löschen verpflichten

Er  will die sozialen Netzwerke auch an anderer Stelle zu Änderungen verpflichten: "Soziale Netzwerke sollten verpflichtet werden, nicht nur einen gemeldeten Kommentar, sondern zumindest auch wortgleiche Kommentare zu löschen. Betroffene könnten so eine Welle von Beleidigungen und Hasskommentaren mit einer einzigen Meldung beim Diensteanbieter stoppen."


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