Wochenanzeiger München Wir sind Ihr Wochenblatt für München und Umland

Ohne Wahlhelfer geht es nicht

Am 14. Oktober wird der Landtag gewählt - Helfer gesucht

(Bild: imp)

Das Wahlrecht ist ein zentrales politisches Grundrecht und setzt sich aus fünf wesentlichen Grundsätzen zusammen. Eine politische Wahl in der Bundesrepublik Deutschland muss allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Um einen reibungslosen Ablauf von Wahlen zu ermöglichen, braucht es Helfer, die zum einen darauf achten, dass die Wahlrechtsgrundsätze in den Wahllokalen eingehalten werden und zum anderen Sorge tragen, dass die abgegebenen Stimmen auch korrekt ausgezählt werden.

Landtagswahl im Oktober

Im Herbst diesen Jahres steht den Bürgern in Bayern die Landtags- und Bezirkswahl bevor. Aus diesem Grund ist das Wahlamt des Kreisverwaltungsreferates auf der Suche nach Münchnern, die sich bei den anstehenden Wahlen als ehrenamtliche Wahlhelfer engagieren möchten. „Ohne Wahlhelfer lässt sich diese wichtige Wahl nicht durchführen. Für die Landtags- und Bezirkswahl richten wir 618 Wahllokale und mehrere Briefwahlzentren im Stadtgebiet ein. Ohne Wahlhelfer lässt sich diese wichtige Wahl nicht durchführen“, so Kreisverwaltungsreferent und Kreiswahlleiter Dr. Thomas Böhle.

Rund 910 000 Bewohner der Landeshauptstadt sind am Sonntag, 14. Oktober, dazu aufgerufen ihre Stimme für die Landtags- und Bezirkswahl abzugeben. Wahlhelfer sollen an diesem Tag die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl überwachen und bei der Auszählung der Stimmzettel mithelfen. Die Berufung in den Wahlvorstand wird je nach Aufgabe und Funktion von Seiten des Wahlamtes mit einer Aufwandsentschädigung zwischen 75 und 95 Euro vergütet.

Am Abend wird ausgezählt

Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr bereits erreicht hat, kann sich für das Ehrenamt des Wahlhelfers melden. Während des Wahltages werden die Helfer in verschiedene Schichten eingeteilt, die am Morgen oder Nachmittag beginnen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Schließung der Wahllokale im jeweiligen Stimmkreis pünktlich um 18 Uhr. Bei der Auszählung der Briefwahlstimmzettel werden die Wahlhelfer gebeten bereits am Nachmittag sich im Wahllokal einzufinden, da diese bereits um 15 Uhr beginnt.

Was sind eigentlich die Aufgaben von Wahlhelfern?

Wahlhelfer sorgen in allererster Linie für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Überdies tragen sie dafür Sorge, dass in den Wahlräumen Ruhe und Ordnung herrscht. Wahlhelfer müssen außerdem die Identität der Wahlberechtigten anhand von vorliegenden Wählerverzeichnissen überprüfen, ehe diese ihre Stimme in der Wahlkabine überhaupt abgeben können. Außerdem händigen sie an die wahlberechtigten Bürger die vorgesehenen Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme der Personen im Wählerverzeichnis. Außerdem überwachen sie die Freigabe der Wahlurnen und kontrollieren den sorgfältigen Einwurf der Stimmzettel. Im Rahmen der Stimmauszählung ermitteln die Wahlhelfer ein vorläufiges Wahlergebnis, welches sie mit Hilfe einer Schnellmeldung an die jeweiligen Bezirks- oder Gemeindebehörden weiterleiten.

Interessierte erhalten weitere Informationen unter www.muenchen.de/wahlhelfer. Dort ist auch eine verbindliche Online-Anmeldung als Wahlhelfer möglich. Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamts telefonisch unter (089) 23396233 oder per E-Mail unter wahlhelfer.kvr@muenchen.de zur Verfügung.

Startseite Anzeige aufgeben Zeitung online lesen Jobs Kontakt Facebook Anfahrt