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Neu in 2018

Diverse Gesetzgebungen bringen auch in 2018 eine Vielzahl an Neuerungen für den Autofahrer mit sich. Der AD

Im Jahr 2018 gelten einige neue Regeln für den Straßenverkehr, die Autofahrer befolgen sollten. (Bild: Foto: Fotolia / Xavier Gellego Morel)

Ab 1. Januar 2018 wird bei der Abgasuntersuchung bei allen Autos wieder am Auspuff gemessen. Damit steigen die Kosten für die Hauptuntersuchung.
Am 22. Februar 2018 ­verhandelt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwg) in Leipzig über Fahrverbote für Diesel-Pkw in der ­Düsseldorfer Innenstadt. Kommt das BVerwg zur ­Auffassung, dass gewisse Dieselmodelle ausgesperrt werden können, könnte dies wegweisenden Charakter haben. Denn: Auch in Berlin, Stuttgart, München und ­vielen anderen Städten ­werden die Stickoxidwerte überschritten.
Ab 31. März 2018 wird eCall europaweit in allen „typneuen“ Pkw und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht. eCall ist ein europaweit verfügbarer Notrufdienst für Fahrzeuge, bei dem im Fahrzeug verbaute Sensoren einen eigenen schweren Verkehrsunfall ­erkennen und einen Notruf an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 auslösen. Der Notruf kann zudem manuell per Notruftaste erfolgen. Zusätzlich zum Sprachanruf werden Daten zum Notruf an die Rettungsleitstelle übertragen, unter anderem die ­genaue Position des Unfallfahrzeugs mit Fahrtrichtung.
Für Neufahrzeuge steigt ab Herbst die Kfz-Steuer. Basis für die Bemessung der Steuer ist künftig der neue WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Er gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2018 neu zugelassen werden. Mit dem WLTP erhalten Autofahrer Verbrauchs- und Schadstoffangaben, die näher an der Realität liegen als die Werte, die derzeit auf Basis des NEFZ-Standards (Neuer ­Europäischer Fahrzyklus) ­gemessen werden. Da der WLTP-Wert in der Regel ­höher sein wird als der NEFZ-Messwert des gleichen Automodells, wird die Kfz-Steuer bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs ab 1. September 2018 etwas höher ausfallen.
Ab 2018 hergestellte Reifen gelten nur dann als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. M+S-Reifen ohne Schneeflockenzeichen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt werden, dürfen aber bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.


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