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Kur für Angehörige

Die leeren Akkus wieder auftanken

Während pflegende Angehörige auf Kur sind, können die Pflegebedürftigen beispielsweise in einer Kurzeitpflege untergebracht sein. (Bild: Erwin Wodicka /Colourbox.com)

Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden von Angehörigen versorgt. Was das heißt, dokumentiert der jüngste Pflegereport der Barmer: Für 85 Prozent der pflegenden Angehörigen bestimmt die Pflege den Alltag. Die Hälfte von ihnen kümmert sich täglich mehr als zwölf Stunden um den Pflegebedürftigen. 54,9 Prozent leiden unter Rückenschmerzen, 48,7 Prozent unter psychischen Störungen.

Um daran etwas zu ändern, haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Kur. Allerdings ist diese Vorsorge- oder Reha-Maßnahme kaum bekannt und bislang galt der Grundsatz: Es mussten ambulante Maßnahmen ausgeschöpft sein und erst dann wurde eine Kur genehmigt. Diese Vorgabe fällt jetzt weg! Seit dem 1. Januar 2019 können pflegende Angehörige auch dann eine Kur, also eine stationäre Reha-Maßnahme, in Anspruch nehmen, wenn eine ambulante Versorgung ausreichend wäre.

Die Kur dauert drei Wochen. Auf dem Programm stehen Therapien, Sport, Entspannung und Stressbewältigung, in Gruppen- und Einzelgesprächen wird die Pflegesituation in den Blick genommen. “Viele pflegende Angehörige haben nur noch den Pflegebedürftigen im Blick und verlieren sich dabei selbst”, sagt Susanne Knörle, Therapeutin in der Fachklinik St. Marien. Gemeinsam wird von außen auf die Pflege geguckt: Wie sieht der Alltag aus? Und wie geht es mir damit? Der Arzt sollte in der Verordnung detailliert darlegen, welche gesundheitlichen Probleme aus der Pflege resultieren. Das Attest wird zusammen mit einem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht.

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