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Ein Herz für jede Hunderasse

Informationstag zu Listenhunden im Münchner Tierheim

American Staffordshire Terrier: Tieren dieser Rassen wird in Bayern eine gesteigerte Aggression generell und unwiderlegbar unterstellt. (Bild: Marcus Brauer/pixelio.de)

Im Jahr 1992 erließ Bayern eine Hunderassenliste, im Volksmund auch die "Bayrische Kampfhund-Verordnung" genannt. Seitdem darf man im Freistaat bestimmte Rassen nur mit Erlaubnis seiner Wohnsitzgemeinde und unter strengen Auflagen halten. Rasch füllten sich die Tierheime mit diesen nun schwer vermittelbaren Tieren, nicht zuletzt weil die Hundesteuer für Listenhunde vielerorts drastisch angehoben wurde.

Der Tierschutzverein München hat ein Herz für jede Hunderasse und lädt zu einer Aufklärungskampagne über Listenhunde in Bayern ein. Die Veranstaltung findet am Sonntag, 8. Juli, von 10.45 bis ca. 16 Uhr in der Riemer Straße 270 statt. Neben einer Pressekonferenz um 11 Uhr mit Politikern und Sachverständigen wird um 12.30 Uhr eine Podiumsdiskussion veranstaltet, ab 13 Uhr klären verschiedene Referenten in Vorträgen auf. Zudem stellt der Tierschutzverein seine Hundeschule und Trainer vor und präsentiert die Arbeit der Tierschutzinspektoren.

Wie ist das mit den Listenhunden?

Dem American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Bandog und Kreuzungen mit diesen Rassen wird vom Gesetzgeber eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unwiderlegbar unterstellt. Sie zählen somit zu den Listenhunden der Kategorie 1. Ihre Haltung ist nur mit einer Erlaubnis möglich, wofür folgende Kriterien erfüllt sein müssen: Der Halter muss ein makelloses polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, der Hund darf für nichts und niemanden eine Gefahr darstellen (bestandener Wesenstest) und der Halter muss einen schriftlichen Nachweis über ein „berechtigtes Interesse“ zum Halten eines Kampfhundes dieser Kategorie vorlegen; an Letzterem scheitert die Erlaubniserteilung meist.

Zu den Listenhunden der Kategorie 2 zählen in Bayern weitere 15 Rassen sowie deren Kreuzungen. Ihre Haltung ist nach bestandenem Wesenstest und einem von der Behörde ausgestellten Negativzeugnis problemlos möglich. Doch die damit einhergehenden Prüfungen, eventuelle Kurzgutachten sowie Wesenstests verursachen nicht nur bürokratischen Aufwand, sondern auch zusätzliche Kosten für den Halter in Höhe von rund 400 Euro. Verändern sich die Haltungsbedingungen für das Tier (z.B. durch einen Besitzerwechsel), beginnt das Spielchen womöglich von neuem.

Ziel der Veranstaltung

"Mit unserer Veranstaltung möchten wir erreichen, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Regelung zu erzielen ist, die das sogenannte 'berechtigte Interesse' für die Erlaubnis zum Halten eines in der Verordnung aufgeführten Hundes (Art. 37, Abs. 1) genau definiert", heißt des von Seiten des Tierschutzvereins.

Wie eine strenge, jedoch effektive Regelung aussehen könnte, ist auf der Homepage des Vereins www.tierschutzverein-muenchen.de (unter "das sind wir"/ "Aktuelles"/ "Termine und Veranstaltungen") aufgeführt. Hier gibt es auch weitere Infos zur Aufklärungskampagne.

Wer Interesse hat mitzuwirken, teilzunehmen oder zu unterstützen, kann sich per Mail an Sabine Haberhauer (s.haberhauer@tierschutzverein-muenchen.de) wenden.


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