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"Die steigenden Mieten in München begrenzen"

Sozialreferat weist Vorwürfe des Vereins Haus und Grund zurück

Sozialreferentin Dorothee Schiwy widerspricht den Haus- und Grundbesitzern. (Bild: LHM)

Der Haus- und Grundbesitzerverein klagt gegen den aktuellen Mietspiegel der Stadt, weil die Stadt München darin die Mietwerte aus dem Jahr 2019 zu niedrig angesetzt habe. Diese Vorwüfe weist das städt. Sozialreferat zurück. Der Haus- und Grundbesitzerverein vertrete seit Jahren seine Ansicht, der Mietspiegel für München sei manipuliert und im Sinne des seiner Ansicht nach mieterfreundlichen Stadtrates der Landeshauptstadt verfasst, so das Sozialreferat. Für die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln gebe es indes eine Reihe rechtlicher Vorgaben, die das Sozialreferates selbstverständlich beachte. Geförderte Wohnungen fließen in den Mietspiegel nicht mit ein.

"Das Ansinnen ist höchst fragwürdig"

Sozialreferentin Dorothee Schiwy weist zudem die Vermieter-Ansicht, der Mietspiegel für München weise regelmäßig zu geringe Mieten aus und sei deshalb zu mieterfreundlich, zurück. Das Gegenteil sei das Fall. Schiwy erklärt: „Aus meiner Sicht ist das Ansinnen des Haus- und Grundbesitzervereins moralisch höchst fragwürdig. Seit Jahren stellt der Verein den Mietspiegel, der aufgrund fehlender Bestandsmieten eigentlich als ,Mieterhöhungsspiegel‘ zu bezeichnen ist, in Frage und behauptet, die dargestellten Mietpreise seien noch viel zu niedrig. Der Mietspiegel ist und bleibt ein wichtiges Instrument, um die steigenden Mieten in München zu begrenzen, er wird nach Recht und Gesetz erstellt und die Daten werden nach anerkannten wissenschaftlichen Standards erhoben."

Mietspiegel erfasst günstige Mieten nicht

Ungeachtet dessen sei eine Reform des Mietspiegels seitens des Bundesgesetzgebers dringend erforderlich. In Zukunft müssen auch die Bestandsmieten in die Berechnung einfließen dürfen, damit sich die Menschen in München das Leben in der Stadt noch leisten können, unterstreicht die Sozialreferentin.

Das Problem: Der Mietspiegel fußt nur auf den Mieten von Wohnungen, bei denen in den letzten vier Jahren die Miete verändert wurde. Das bedeutet in der Praxis, dass Mieten, die über einen längeren Zeitraum (zum Beispiel zehn Jahre) nicht erhöht wurden und deswegen relativ niedrig, gar nicht in den Mietspiegel einfließen dürfen.

Die "ortsübliche Miete" im Sinne des geltenden Rechts weiche daher von den tatsächlich bezahlten Mieten ab, agumentiert die Stadt und dröngt deshalb auf eine Reform. Der Stadtrat hat im April zudem beschlossen, einen "realen" Mietspiegel erstellen zu lassen. Dieser soll auch echte Bestandsmieten (die weiter als vier Jahre zurückreichen) und Mieten aus gefördertem Wohnraum enthalten.


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