"Da ziehen wir mit"
Höhere Sozialhilfe-Regelsätze für München, Fürstenfeldbruck und Starnberg
Auch 2021 bekommen Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen in Stadt und Landkreis München sowie in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern (Voraussetzung ist, dass sie vom Bezirk Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz oder Hilfe zur Pflege erhalten). In den übrigen oberbayerischen Landkreisen gelten die Regelsätze des Bundes.
Hintergrund ist, dass die vier genannten Kommunen als örtliche Sozialhilfeträger höhere Regelsätze finanzieren. Sie begründen dies mit den hohen Lebenshaltungskosten, die im Großraum München deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. „Da ziehen wir natürlich mit“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftige, die ihre Leistungen vom Bezirk erhalten, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger der Stadt München und der Landkreise München, Fürstenfeldbruck und Starnberg.“
22 bzw. 23 oder 24 Euro mehr
In der Landeshauptstadt München liegt der Regelsatz für Leistungsberechtigte des Bezirks Oberbayern seit 1. Januar in der Höchststufe bei 468 Euro – ein Plus von 22 Euro gegenüber dem bundesweit geltenden Betrag von 446 Euro.
Im Landkreis München klettert der Regelbetrag in Stufe I auf 470 Euro, in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg auf jeweils 469 Euro.
Auch der Barbetrag (Taschengeld) für Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, passt sich entsprechend an: Er beträgt jeweils 27 Prozent der Regelbedarfsstufe.
70.000 Menschen erhalten Unterstützung
Der Bezirk Oberbayern finanziert Leistungen für mehr als 50.000 Menschen mit Behinderungen. Hilfe zur Pflege erhalten rund 20.000 Menschen in Oberbayern, die ihre ambulante oder stationäre Pflege nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Für Leistungen für Menschen mit Behinderungen gibt der Bezirk im Jahr 2021 rund 1,18 Milliarden Euro aus, für die ambulanten und stationären Hilfen für pflegebedürftige Menschen 314 Millionen Euro.
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