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Berfusbedingter Umzug

Welche Kosten können steuerlich geltend gemacht werden?

Ist ein Umzug berufsbedingt, können etliche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. (Bild: Rainer Sturm/pixelio.de)

Wer berufsbedingt umzieht, muss viele Dinge regeln. Eine neue Wohnung will gefunden, ein Umzugsunternehmer oder Helfer organisiert werden. Vielleicht muss auch ein bis zwei Monate doppelt Miete gezahlt werden da Sie Ihre alte Wohnung nicht rechtzeitig kündigen konnten. Dabei entstehen Kosten, die das erste neue Gehalt verschlingen können.

Viele Kosten in Bezug auf den Umzug können aber in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Umzug beruflich bedingt ist. Dies ist der Fall, wenn die Arbeit zum ersten Mal aufgenommen wird, die Arbeitsstätte in einer anderen Stadt liegt und sich durch den Umzug der Weg zur Arbeit um mindestens eine Stunde verringert oder der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen den Umzug verlangt.

Ledige können eine Umzugskostenpauschale von derzeit 746 Euro absetzen. Für Verheiratete gilt eine Pauschale von 1.493 Euro. Übersteigen die Umzugskosten diese Pauschale, sollten die Belege und Quittungen rund um den Umzug eingereicht werden.

Absetzen kann man doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren für die neue Wohnung, Transport- und Fahrtkosten und Übernachtungskosten für maximal zwei Reisetage. Nicht geltend gemacht werden können Renovierungskosten für die neue Mietwohnung, wohl aber die Kosten der Schönheitsreparaturen der alten Wohnung. Letztlich können sogar die Fahrtkosten für die Wohnungsbesichtigung abgesetzt werden. Diese werden für zwei Fahrten einer Person anerkannt, selbst wenn die Besichtigung nicht zur Anmietung geführt hat.

Mit ein bisschen Aufwand kann man sich so also einen Teil der Umzugskosten zurückholen. Übrigens: Zahlt der neue Arbeitgeber die Umzugskosten, bleiben diese bis zum Betrag der Umzugspauschale lohnsteuerfrei.

 

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