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Alle Vögel sind schon da...

Warum Rodungs- und Schnittarbeiten nicht mehr erlaubt sind

Mit drei bis vier Millionen Brutpaaren bleibt der Star eine häufige Art. Es sind die deutlichen kurzfristigen Rückgänge, die ihn in die Gefährdungsstufe gebracht haben. (Bild: Helmut J. Salzer/pixelio.de)

Zwar lässt der Frühling in Deutschland noch auf sich warten, aber die ersten Zugvögel hatten wohl schon Heimweh und sind aus ihren Winterquartieren im Süden zurückgekehrt. "Mit zu den frühen Ankömmlingen gehören Kiebitze, Kraniche und Stare", weiß Judith Brettmeister vom Tierschutzverein München. "Die Vögel zählen zu den sogenannten Kurzstreckenziehern und legen etwa 2.000 Kilometer Wegstrecke zurück, um wieder zu uns zu kommen. Bei Langstreckenziehern wie dem Kuckuck, der Nachtigall oder dem Storch sind es sogar rund 4.000 Kilometer."

Kaum aklimatisiert, beginnen die Tiere bereits mit der Partnerwahl und dem Nestbau. "Damit sie ihre Brutreviere für die Fortpflanzung sowie die Jungenaufzucht voll nutzen können, dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz seit dem 1. März keine Rodungs- oder Schnittarbeiten vergenommen werden." Im Paragraph 39 Absatz 5 heißt wörtlich: „Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.“

Die Kettensäge schweigt

Die Schonzeit für Gehölze gilt "sowohl in der freien Landschaft als auch in Siedlungsbreichen. Wer also einen Privatgarten besitzt, muss sich an diese gesetzliche Regelung halten", erläutert Brettmeister. Dadurch solle verhindert werden, dass Nester oder bewohnte Höhlen zerstört werden. "Diese sind besonders streng geschützt und dürfen keinesfalls beseitigt werden."

Der Grund: "Zahlreiche Wildvogelarten sind inzwischen bedroht", bedauert die Tierschützerin. "Einen guten Überblick gibt die 'Rote Liste der Brutvögel', die im August 2016 vom Bund Naturschutz (NABU) veröffentlicht wurde. Dank jahrzehntelangem Intensivschutz konnten fast ausgestorbene Arten wie Kranich und Seeadler wieder von der Roten Liste gestrichen werden. Dafür nehmen anscheinend häufige Arten der Normallandschaft deutlich ab. Rauchschwalbe, Pieper, Schnäpper oder sogar der Haussperling sind auf der Verliererseite, wenn ihr Lebensraum durch Menschenhand zunehmend verschwindet."

Die "Rote Liste der Brutvögel 2016" ist unter www.nabu.de im Internet einsehbar.

Und was ist mit der Heckenschere?

Pflegsame Gartenbesitzer müssen sich aber nicht gleich vor der absoluten Verwilderung ihres Garten fürchten, wie Judith Brettmeister versichert: "Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind durchaus erlaubt." Dabei sei jedoch, wie bereits erwähnt, besonders wichtig, dass bestehende Nistplätze nicht zerstört werden.

Also Heckenschere ja, Kettensäge nein. Denn: "Gravierende Verstöße gegen die Gehölz-Schonzeit werden mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet."


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