Weniger Einschränkungen für Geimpfte
Personen, die bereits eine länger als 14 Tage zurückliegende Corona-Boosterimpfung erhalten haben, müssen keinen ergänzenden Test mehr vorlegen, wenn ein Zugang nach 2G-Plus geregelt ist (beim Besuch von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen bleibt die Testpflicht aber auch für geboosterte Personen bestehen).
Ab Montag, 20. Dezember, werden die Kontaktbeschränkungen verschärft: Private Zusammenkünfte, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dann auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt (Kinder bis zur Vollendung eines Alters von 12 Jahren und 3 Monaten sind hiervon ausgenommen). Ehe- und Lebenspartner gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten teilnehmen, sind davon nicht berührt.
In der Silvesternacht sind Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 10 Personen ab 15 Uhr bis 9 Uhr am Neujahrstag verboten. Für welche öffentlichen Straßen und Plätzen dies in München konkret gelten wird, wird die Stadt noch festlegen.
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