Was mache ich, wenn ...?
... ich weiß, dass trotz Wohnungsnot ein Gebäude leer steht?"

Hedwig Thomalla, Team Kommunikation Sozialreferat München (Bild: LH München Sozialreferat)
Hedwig Thomalla vom Sozialreferat der Stadt München, rät:
Das Leerstehen lassen von Wohnraum ohne triftigen Grund ist in München verboten. Juristisch bezeichnen wir das als eine Zweckentfremdung von Wohnraum. Wohnraum wird dringend für die Münchner Wohnungssuchenden benötigt, daher helfen Sie mit und melden Sie Ihre Beobachtungen an das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration. Dort wird dann überprüft, ob der Leerstand gerechtfertigt ist (z.B. wegen anstehender Sanierungsmaßnahmen). Sollte es sich jedoch um einen ungerechtfertigten Leerstand handeln, wird der Eigentümer verpflichtet, die Wohnungen unverzüglich wieder zu belegen.
Die zuständigen Mitarbeiter des Amtes für Wohnen und Migration erreichen Sie über folgende Kanäle:
- über die Meldeplattform auf der Internetseite der Stadt München: www.raum-fuer-muenchen.de
- per E-Mail: bestandssicherung-soz@muenchen.de
- telefonisch: (089) 23367201 oder (089) 23367203
- mit der Post: Abteilung Wohnraumerhalt, Welfenstr. 22, 81541 München.
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