Was darf ein Rentner hinzuverdienen?
Experten zu den Möglichkeiten, die Rente aufzustocken
Immer mehr Rentner gehen einer Beschäftigung nach und bessern so das magere Altersruhegeld auf. Wichtig sind dabei die Hinzuverdienstgrenzen. ARAG-Experten erklären, welche Regeln zu beachten sind.
Es ist erlaubt, als Rentner einen Nebenjob zu haben. Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, muss seine Beschäftigung allerdings dem Rentenversicherungsträger melden. Egal, wie alt man ist, man muss seine Einnahmen zudem versteuern, wenn es sich nicht um einen Minijob handelt und man zusammen mit der Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner 6.300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Von dem darüber liegenden Verdienst werden vierzig Prozent auf die Rente angerechnet.
Wer mehr als 450 Euro im Monat hinzuverdient, ist sozialversicherungspflichtig und muss die zusätzlichen Einnahmen versteuern – vorausgesetzt, die Rente und der Nebenverdienst liegen insgesamt über dem steuerlichen Grundfreibetrag. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und nun eine Altersrente bezieht, darf grundsätzlich unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen. Unter Umständen müssen die zusätzlichen Einnahmen aber versteuert werden.
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