Wann fallen Kosten an?
Tischreservierung stornieren
Entgegen der gängigen Meinung sind auch Tischreservierungen im Restaurant grundsätzlich verbindlich. Zwar kommt ein Bewirtungsvertrag zwischen Gast und Wirt erst dann zustande, wenn der Gast etwas Bestimmtes bestellt und der Wirt diese Bestellung akzeptiert. Aber auch aus vorvertraglichen Absprachen können sich Pflichten und Schadenersatzansprüche ergeben.
Eine einfache Reservierung mit Personenzahl und Uhrzeit sehen manche Gerichte noch als reine Gefälligkeit an. Andere sehen den Wirt jedoch in der Pflicht, dem Gast innerhalb einer angemessenen Wartezeit von 15 bis 30 Minuten einen Tisch bereitzustellen. Ansonsten kann der Gast Schadenersatz geltend machen, wie beispielsweise seine Anfahrtskosten. Umgekehrt ist der Gast dazu verpflichtet, seine Reservierung wahrzunehmen. Erscheint er nicht oder sagt kurzfristig ab, hat auch der Wirt Anspruch auf Schadenersatz. Allerdings nur dann, wenn er beweisen kann, dass ihm durch das Nichterscheinen ein Schaden entstanden ist. Doch meistens kann er lediglich den Vertrauensschaden geltend machen. Das bedeutet, der Gast muss nur für besondere Auslagen wie Tischdekoration oder zusätzliches Personal aufkommen.
Anders liegt der Fall, wenn der Gast bereits bei der Reservierung ein bestimmtes Menü für eine feste Personenzahl bestellt hat und dann nicht erscheint. Hier kann der Wirt auf Bezahlung der bestellten Menüs bestehen. Ebenso muss der Gast für spezielle Sonderleistungen aufkommen, die er zu einem Fixpreis bestellt hat – wie etwa ein aufwändiges Blumengesteck.
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