Vorzeitiger Gang in die Winterpause
Bayerischer Fußball-Verband beschließt Aussetzung des Spielbetriebs bis 31. Dezember
Bedingt durch die vom Freistaat Bayern umgesetzten Bund-Länder-Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Infektionen und dem damit einhergehenden vierwöchigen Trainings- und Wettkampfverbot für den kompletten Breitensport im November hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) den vorzeitigen Gang in die Winterpause beschlossen. Gleichzeitig aber unterstrich das Gremium in seinem einstimmig getroffenen Beschluss die große Notwendigkeit, auf Sicht zumindest den Trainingsbetrieb in angepasster Form wieder zu gestatten, um weiteren Schaden von den Sportvereinen abzuwenden. Hier seien alle Sportfachverbände in der Pflicht, mit einer Stimme zu sprechen.
Macht keinen Sinn
„Dass wir bereits jetzt mit allen Spiel- und in Altersklassen in die Winterpause gehen, ist sicherlich keine überraschende Nachricht, sondern vielmehr die logische Konsequenz aus dem jetzt verhängten Sportverbot“, betont Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im BFV-Präsidium für den Spielbetrieb in Bayern verantwortlich zeichnet: „Fakt ist, dass wir im kompletten November ein Sportverbot haben. Es wäre keinem Verein zuzumuten, jetzt abzuwarten und direkt im Dezember wieder ins Geschehen einzugreifen. Das wäre ohnehin nur mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen möglich gewesen. Es macht aber keinen Sinn, Mitte Dezember, wo vielerorts witterungsbedingt Spielen quasi schon unmöglich ist, nochmals einen Versuch zu unternehmen – zumal wir heute noch gar nicht wissen, wie sich die Zahl der Infektionen nach diesen harten Einschnitten entwickelt und welchen Kurs die Politik in vier Wochen verfolgt.“
Formell hat der BFV-Vorstand am Montagabend einstimmig die pandemiebedingte, allgemeine Wettkampfs-Spielbetriebsaussetzung bis 31. Dezember 2020 beschlossen, alle weiteren Entscheidungen hinsichtlich der Spielplangestaltung für den Re-Start im neuen Jahr 2021 werden – wie auch schon in der Vergangenheit – individuell von der jeweils zuständigen spielleitenden Stelle auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene getroffen. Grundsätzlich gilt für alle Ligen und Altersklassen weiterhin eine zweiwöchige Ankündigungszeit, ehe der Wettkampf-Spielbetrieb wiederaufgenommen werden kann.
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