Für Menschen, die sich durch Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können, bestellt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer. Meist übernimmt ein Angehöriger dieses verantwortungsvolle Ehrenamt.
Für Menschen, die sich durch Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst um ihre gesundheitlichen oder finanziellen Angelegenheiten kümmern können, bestellt das Amtsgericht einen „rechtlichen Betreuer".