Verbotene Telefonwerbung nimmt kein Ende
Verbraucherzentrale stellt Umfrageergebnisse vor
Die am 4. August 2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung bleiben hinter den Erwartungen zurück. Darauf deuten nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern erste Zwischenergebnisse der seit März 2010 von den Verbraucherzentralen durchgeführten Umfrage hin. Die Verbraucherzentralen greifen daher ihre Forderung, dass am Telefon geschlossene Verträge einer schriftlichen Bestätigung bedürfen, erneut auf.
Bundesweit haben sich 40.700 Verbraucher an der Umfrage der Verbraucherzentralen beteiligt oder ließen sich zu dem Thema Telefonwerbung beraten. Davon stammen über 3400 Verbraucher aus Bayern. Bei den meisten Anrufen, die die Bayern erhielten, drehte es sich um Werbung für Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (68 Prozent). 12 Prozent erhielten einen Anruf von Energieversorgern, Telefon- und Internetdienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb oder einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte. 17 Prozent der Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Rufnummer zurückrufen. Knapp der Hälfte der Teilnehmer (47 Prozent) war nicht klar, dass sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben. Am Einverständnis für den Werbeanruf fehlte es bei insgesamt 82 Prozent der Angerufenen. Am höchsten ist die Anzahl der Beschwerden bei den 30- bis 65-jährigen Verbrauchern (52 Prozent).
Verstöße melden
„Ganz offensichtlich haben die gesetzlichen Neuregelungen nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Wir fordern daher weiterhin, dass am Telefon geschlossene Verträge von Verbrauchern schriftlich bestätigt werden müssen“, so Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten und sich hinterher gegen untergeschobene Verträge zur Wehr setzen oder Abbuchungen bei ihrer Bank wieder rückgängig machen müssen. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen!“ Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk ermuntert alle betroffenen Verbraucher, Verstöße zu melden und damit die Grundlage für weitere notwendige Schritte zu schaffen.
Eine telefonische Beratung gibt es Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 11 und 15 bis 17 Uhr unter der Servicenummer 09001/89229376 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Rechts- und Versicherungsberatung: 2 €/Min.; Mobilfunkpreise können abweichen), ein Beschwerdeformular im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/telefonwerbung.
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