"Verantwortungsvollen Mutterschutz sicherstellen"
Am 1. Januar tritt das neue Mutterschutzgesetz in Kraft
Das Mutterschutzgesetzt wurde nach über 65 Jahren neu gefasst. "Seit den 1950er Jahren hat sich die Arbeitswelt und die Erwerbstätigkeit der Frauen gravierend verändert. Es ist daher nur konsequent, die Regelungen für schwangere und stillende Frauen den gewandelten Rahmenbedingungen anzupassen", so Bayerns Arbeits- und Familienministerin Emilia Müller. "Alle Beteiligten sind jetzt aufgefordert, mit der Neuregelung einen verantwortungsvollen Mutterschutz sicherzustellen, damit Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der ihres Kindes ihrem Beruf weiter nachgehen können.“
Besonders wichtig seien die Verbesserungen für den Schutz für Mütter mit behinderten Kindern: Ihnen stehen nun nach der Geburt zwölf statt bisher acht Wochen Schutz zu. Emilia Müller: “Mit der Neuregelung werden außerdem neue wissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt, beispielweise hinsichtlich der Auswirkungen von Gefahrstoffen auf die Schwangerschaft. Ein Ausschuss für Mutterschutz soll darüber hinaus Empfehlungen erarbeiten, die als Orientierungshilfen bei der praxisgerechten Umsetzung des Mutterschutzes dienen. Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst. Besonders wichtig ist, dass der Arbeitgeber, wie bisher auch, die Aufsichtsbehörde informiert, sobald ihm die Arbeitnehmerin mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist."
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis, mit der Neufassung nunmehr auch für Praktikantinnen oder Frauen im Freiwilligendienst sowie für Schülerinnen und Studentinnen, soweit die jeweilige Ausbildungsstelle (z. B. Hochschule oder Schule) Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt. Weitere Informationen zur Neuregelung des Mutterschutzes gibt es unter www.bestellen.bayern.de (bei der Stichwortsuche "Mutterschutz" eingeben) zum kostenfreien Download.
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