Täuschung am Telefon
Handwerkskammer warnt Handwerksbetriebe
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern warnt vor einer raffinierten Art der Abzocke am Telefon: Dabei unterstellen die Anrufer den Handwerkern zunächst eine angeblich bestehende Vertragsbeziehung. Im Laufe des Gesprächs werden Suggestivfragen gestellt, die etwa bei Zustimmung zu einem Datenabgleich und zu einer Zahlungsverpflichtung führen können.
Handwerkskammer-Rechtsexperte Holger Scheiding weist darauf hin, dass Inhaber eines Handwerksbetriebes als Gewerbetreibende im Gegensatz zu Privatpersonen kein Widerrufsrecht bei telefonisch, durch E-Mail oder schriftlich zustande gekommenen Verträgen besitzen. Scheiding: „Den Beweis, dass so einem Vertragsabschluss eine arglistige Täuschung zugrunde lag, muss dann der Geschädigte liefern. Daher sollte man auf gar keinen Fall Telefonmitschnitten zustimmen und bei derartigen Anrufen am besten gleich auflegen.“ Ebenso sollten keine Formulare unterschrieben werden, die nach einem solchen Telefonat per Brief, Fax oder E-Mail eingehen.
Fragen von Handwerkern zu diesem und anderen Rechtsthemen beantworten die Rechtsexperten Holger Scheiding, Tel. (089) 5119-258 und Sven Rathgeber, Tel. (089) 5119-489.
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