Seit Montag gilt die 3G-Regel
Aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen
Seit Montag gilt mit der Inzidenzeinstufung „über 35“ und der Neufassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die 3G-Regel (Zutritt nur für Getestete, Geimpfte und Genesene) hinsichtlich Corona. Sie umfasst folgende Lebensbereiche:
• bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen
• für die Innengastronomie
• für Indoor-Sport
• kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen und Kinos, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden
• für Angebote in geschlossenen Räumen von Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
• sowie bei körpernahen Dienstleistungen.
Kulturelle oder sportliche Großveranstaltungen mit (bundes)länderübergreifendem Charakter sind auf Basis der 3G-Regel inzidenzunabhängig mit bis zu 25.000 Zuschauern möglich (maximal 50 Prozent der Veranstaltungsstätten-Höchstkapazität).
Außerdem gilt bei der Inzidenzeinstufung „über 35“ die 3G-Regel jetzt auch für Besucher von Krankenhäusern und Übernachtungsgäste von Beherbergungsbetrieben müssen nicht nur bei der Ankunft, sondern auch alle weiteren 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.
Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.
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