Rücksichtnahme wäre angebracht
Um bereits im Vorfeld jeder falschen Einschätzung vorzubeugen, möchte ich darauf hinweisen, dass ich kein fanatischer Hundefeind bin. Ganz und gar nicht. Großes Verständnis habe ich dafür, dass es für viele Mitmenschen ein nicht zu unterschätzender Umstand ist, dass ihnen ein Hund nicht nur ein Freund, sondern auch ein Begleiter ist, welcher den Besitzer zum mehrmals täglichen Spaziergang anhält. Gerade ältere alleinstehende Bürger finden so oft den dringend notwendigen Kontakt zu den Mitmenschen in ihrem Viertel.
Im Regelfall führen diese Hundebesitzer ihren Hund auch brav an der Leine. Auch achten sie darauf, dass die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß mittels Plastikbeutel beseitigt werden. Da sich leider nicht alle Hundebesitzer an diese allgemeinen Regeln halten, ist in jüngster Vergangenheit wieder die Diskussion nach einer allgemeinen Leinenpflicht aufgekommen. Da ich selber Mitglied des Bezirksausschusses 19 bin, konnte ich zur Kenntnis nehmen, dass es aktuelle Anträge betreffs der Leinenpflicht, auch außerhalb des Innenstadtbereiches, gibt. Durch eigene mehrfache Beobachtung konnte ich feststellen, dass der Wunsch nach einer allgemeinen Leinenpflicht mehr als berechtigt ist.
Ob an der Warnbergstraße in Solln, am Parkplatz an der Floßlände oder am Parkplatz in der Inninger Straße am Südpark fahren Autofahrer an, öffnen die Heckklappe und lassen ein ganzes Rudel von Hunden raus. Ein Anleinen ist bei dieser Vorgehensweise überhaupt nicht möglich. Scheinbar handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um so genanntes professionelles Hunde-Sitting. Spricht man diese Hundebegleiter auf diese unmögliche Situation an, so erfährt man im Regelfall nur einen bösartigen Kommentar, wie „Hundehasser“ oder ähnliches Geschimpfe.
Betonen braucht man sicherlich nicht, dass gerade Kinder, Jogger und ältere Spaziergänger sehr oft von den Vierbeinern angesprungen, angebellt und verunsichert werden.
Ganz einfach stellt sich aus dem Geschilderten heraus die Frage. Wird den Hunden, bzw. den Hundebesitzern eine größere Freiheit eingeräumt als den Erholungssuchenden in unseren Freizeitanlagen? Es darf doch nicht die Regel werden, dass den Hunden mehr Freiräume zugebilligt werden als Kindern und der Bürgerschaft im Allgemeinen.
arum mein Wunsch und dringender Appell an die Hundebesitzer: Betrachtet das Gassi-Gehen nicht als Freibrief für ein zügelloses Verhalten gegenüber den Mitmenschen. Mit einer Portion Rücksichtnahme wäre sicherlich ein erträgliches Miteinander zu erreichen. Nur so könnte eine verbindliche Anleinpflicht der Hunde gegebenenfalls aus der Diskussion genommen werden.
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