Pflegebegutachtung
Neues Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen
Wer Pflege benötigt, steht plötzlich vor einer Herausforderung: Was erwartet mich bei der Pflegebegutachtung und wie ermittle ich meinen Pflegebedarf? Bisher konnten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen den notwendigen Bedarf mithilfe eines Tagebuchs dokumentieren. Doch inzwischen hat sich die Gesetzeslage deutlich verändert. Der Sozialverband SoVD hat nun ein neues Format veröffentlicht, das den Stand der Gesetzgebung von 2017 berücksichtigt.
„Unser neues Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei, sich auf die Begutachtung ihrer Pflegebedürftigkeit besser vorzubereiten. Dies ist mitentscheidend, um am Ende auch die Leistungen zu erhalten, die einem zustehen“, erklärt die vom Landesverband Bayern Vorsitzende Barbara Hölzel.
Bei Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit prüft die Pflegekasse nicht selbst. Sie gibt den Auftrag weiter an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder an unabhängige Gutachter, die den Hilfebedarf anhand eines Fragenkatalogs ermitteln. „Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit der eigenen Pflegesituation und der Pflegebegutachtung auseinander zu setzen. Mit Hilfe des Pflegetagebuchs können die Betroffenen den Gutachtern ihre Situation ausführlich beschreiben und ihren Bedarf verdeutlichen“, sagt Florian Schönberg, der Pflegeexperte des SoVD. Das neue Pflegetagebuch des SoVD steht zum Download unter sovd.de/pflegetagebuch bereit. Ebenfalls hat der SoVD hierzu ein Video veröffentlicht, das erklärt, worauf dabei zu achten ist. Das Video zum Pflegetagebuch findet man unter https://www.youtube.com/watch?v=GAbXo5ZGD_s auf Youtube.
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