Neue Vorschriften für Verbandkästen
ADAC: Jetzt Erste-Hilfe-Sets erneuern
Um Verletzten nach einem Unfall helfen zu können, ist ein Verbandkasten im Auto Pflicht. Seit Anfang dieses Jahres gilt eine Neufassung der DIN-Normen 13164 und 13167 für Kfz- sowie Motorradverband-Sets. Der ADAC sagt, was jetzt zusätzlich im Verbandkasten sein muss:
Was in den Verbandkasten gehört
Neben den bereits verpflichtenden Bestandteilen muss jetzt zusätzlich ein 14-teiliges Pflasterset mit Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden enthalten sein. Außerdem wurden zwei einzeln verpackte Reinigungstücher und ein Verbandspäckchen in Kindergröße in die Bestandteilliste aufgenommen. Die Änderungen wurden beschlossen, um eine noch schnellere und bessere Erste Hilfe am Unfallort zu ermöglichen. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist: Erste-Hilfe-Sets nach alter Norm dürfen noch bis zum Erreichen des Verfallsdatums mitgeführt werden.
Inhalt regelmäßig prüfen
Wer nicht den ganzen Kasten austauschen will, kann auch einfach die fehlenden Bestandteile ersetzen.
Jedoch sollte der Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens regelmäßig auf das Verfallsdatum hin überprüft werden, denn Hitze und Kälte können die Produkte unbrauchbar machen, Verbände können ausgeleiert sein, Handschuhe porös und Pflaster kleben womöglich nicht mehr. Wer das Verfallsdatum ignoriert oder ohne Kasten fährt, riskiert bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von fünf Euro, bei der Hauptuntersuchung einen geringen Mangel.
Mit dem ADAC auf Nummer sicher gehen
Auto- und Motorradfahrer sollten jetzt den Verbandkasten einschließlich Verfallsdatum überprüfen, rät der Automobilclub. Kfz-Verbandkästen nach den neuen Bestimmungen gibt es in allen bayerischen ADAC Service Centern zum Preis von 9,50 Euro (Mitgliedspreis 7,95 Euro). Verbandtaschen für Motorräder kosten 7,95 Euro (Mitgliedspreis 6,95 Euro). Darüber hinaus gibt es auch ein Austauschset für 5,95 Euro (Mitgliederpreis 4,95 Euro).
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