Meisterprüfung in der Kosmetik
Peteranderl: "Beste Voraussetzungen für berufliche Selbstständigkeit"
Ab Herbst 2019 bietet die Handwerkskammer in Zusammenarbeit mit der FACE & BODY Academy in München und der Innung für Friseure und Kosmetiker in der Landeshauptstadt fachspezifische Kurse an, mit denen sich Interessierte auf die Meisterprüfung in der Kosmetik vorbereiten können. Der Unterricht für Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie) der Meisterprüfung beginnt am 2. September, Teil III (Betriebswirtschaft und Recht) und Teil IV (Berufspädagogik) starten am 1. März 2020.
Die Kursgebühren betragen 7.600 Euro, hinzu kommt eine Prüfungsgebühr von 1.050 Euro. Eine Förderung der Fortbildung ist durch das sog. „Aufstiegs-BAföG“ möglich. Außerdem zahlt die Bayerische Staatsregierung jedem erfolgreichen Absolventen der Meister- oder einer vergleichbaren Prüfung einen „Meisterbonus“ von 2.000 Euro.
Erhöht die Reputation
„Der Meister bildet den qualifiziertesten Abschluss im Handwerk und stellt die höchste Stufe auf der Karriereleiter in unserem Wirtschaftsbereich dar“, betont Handwerkskammerpräsident Franz Xaver Peteranderl.
„Die Meisterprüfung erhöht die Reputation eines Berufsstandes wie auch die der Meisterin bzw. des Meisters. Der Meistertitel bietet die besten Voraussetzungen für berufliche Selbstständigkeit mit dauerhafter Marktbeständigkeit und bildet die beste Grundlage für die fundierte und erfolgreiche duale Ausbildung des Berufsnachwuchses“, so Peteranderl weiter.
Volle Studienberechtigung
Zur Meisterprüfung in der Kosmetik zugelassen wird, wer die Gesellenprüfung im Kosmetik- oder Friseurhandwerk abgelegt hat, an einer Berufsfachschule zur Kosmetikerin bzw. zum Kosmetiker ausgebildet wurde und über mehrjährige Berufspraxis verfügt oder als Quereinsteiger über Jahre Berufserfahrung in der Kosmetik-Branche gesammelt hat.
Der Abschluss „Kosmetikmeisterin/ Kosmetikmeister“ ist, analog dem Bachelor, auf der Stufe 6 des deutschen und europäischen Qualifikationsrahmens eingeordnet. Zudem verleiht der Meisterabschluss die volle Studienberechtigung an Hochschulen und Universitäten.
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