Krankschreibung nicht mehr über Telefon
Ärzte kehren zum Normalbetrieb zurück
Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss jetzt wieder eine Arztpraxis aufsuchen. Die seit 20. März mögliche "Krankschreibung per Telefon" lief am Pfingstwochenende aus.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wies darauf hin, dass für die ärztliche Beurteilung, ob ein Versicherter arbeitsunfähig ist, nun wieder eine körperliche Untersuchung notwendig ist. "Der Beschluss, die bisherige Behelfsregelung zum 1. Juni zu beenden, steht im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens geführt hat", erklärte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.
Was tun bei Corona?
Unabhängig davon gilt, dass Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen sollen.
Was ist der G-BA?
Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Der G-BA wird von den vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem gebildet, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).
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