„Konflikt zur Nachbarschaft“
Panzerteststrecke: Bezirksausschuss fordert umfassende Prüfung
Wie geht es weiter mit der Panzerteststrecke von Krauss-Maffei Wegmann (KMW)? Das Rüstungsunternehmen hat beim Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) einen Antrag gestellt, mit dem die Genehmigung der seit 1964 bestehenden Panzerteststrecke immissionsschutzrechtlich auf den neuesten Stand gebracht werden soll. Dies kommt nicht bei allen gut an, vor allem die Anwohner beklagen sich über die Lärm- und Schadstoffbelastung. Und auch der Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) sieht die Belastungen für die Wohnnachbarschaft sowie des FFH-Gebiets durch Krauss-Maffei Wegmann KMW, erkennt aber gleichzeitig die wirtschaftliche und soziale Bedeutung des antragstellenden Unternehmens an. Dies geht aus einer Stellungnahme des Lokalparlaments hervor.
„Renn- und Teststrecke“
Geht es nach dem BA 23 dann müssen im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens schädliche Einwirkungen auf die Umgebung sorgfältig geprüft und gegebenenfalls durch geeignete Einschränkungen und Auflagen vermieden werden. Deshalb fordere man eine umfassende Prüfung aller vorgebrachten Aspekte für einen besseren Schutz der ökologisch wertvollen Biotopflächen und der Wohnbevölkerung. Allach-Untermenzing als Stadtrandbezirk sei seit vielen Jahrzehnten traditioneller Standort großer Münchner Industrieunternehmen, darunter auch KMW. Diese Industriebetriebe würden zwar vielen Menschen Arbeit bieten, stehen nach Ansicht des Gremiums aber gleichzeitig aufgrund ihrer Emissionen oder ihrer Produkte teilweise in Konflikt zur Wohnnachbarschaft, was sich in der Stellungnahme des BA 23 zum vorliegenden BImSchG-Antrag der KMW zur Neugenehmigung der bestehenden Panzerteststrecke als ständige Renn- und Teststrecke für Kraftfahrzeuge wiederspiegele.
Sonderfallprüfung
Das Lokalparlament fordert unter anderem die Durchführung einer Sonderfallprüfung entsprechend Punkt 3.2.2 der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) unter Einbeziehung der Ergebnisse des Gutachtens des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). „Im Rahmen dieser Sonderfallprüfung müssen die Auswirkungen der Lärmemissionen der Fahrzeuge, insbesondere der Kettenfahrzeuge, in der bestehenden und der zukünftigen Wohnnachbarschaft (Diamaltpark) sowie dem benachbarten FFH-Gebiet umfassend untersucht werden“, erklärt der BA 23 in seiner Stellungnahme. Die vorliegenden Lärmemissionen unterscheiden sich aus Sicht des Gremiums von anderen industriellen Lärmquellen und sind von hohen Energien im tieffrequenten Bereich geprägt (Brummen und Dröhnen).
„Lärmquellen des gesamten Betriebsgeländes berücksichtigen“
In einem bereits bestehenden Gutachten der SLG Prüf- und Zertifizierungs-GmbH werde festgestellt, dass Störwirkungen in schutzbedürftigen Räumen der Wohnnachbarschaft nicht ausgeschlossen werden können und deshalb Einzelfallprüfungen notwendig seien. „Aus den vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass diese durchgeführt wurden. Sie müssen daher nachgeholt werden“, fordern die Lokalpolitiker weiter. „Alle Ergebnisse müssen anschließend in die Bewertung der Gesamtbelastung einbezogen werden. Entscheidend für die Gesamtbeurteilung des vorliegenden Antrags seien alle Umstände, die sich auf die Zumutbarkeit der Geräuschbelastung auswirken können. Hierbei müssten alle Lärmquellen des gesamten Betriebsgeländes, also auch außerhalb der Panzerteststrecke, akkumuliert berücksichtigt werden.
Schallschutzvorrichtungen
„Es besteht eine Diskrepanz zwischen den im Antrag beschriebenen und den von Anwohnern berichteten Lärmbelastungen, die aufgeklärt werden muss“, heißt es in der Stellungnahme des Lokalparlaments weiter. „Alle Schallmessungen müssen vom RGU begleitet und fachlich überwacht werden, damit diese an den vorgeschriebenen Orten, beispielsweise in Wohninnenräumen, durchgeführt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass alle Emissionsquellen vom RGU erfasst und bei den Immissionsprüfungen berücksichtigt werden.“ Des Weiteren fordert der BA 23 auch „nicht herkömmliche“ Schallschutzvorrichtungen, wie etwa Einhausungen an den Emissionsorten oder spezielle Schallschutzfenster, zum Schutz der Wohnnachbarschaft in Betracht zu ziehen und als Auflage in eine Genehmigung aufzunehmen.
Historie nicht nachvollziehbar
Für das Gremium ist zudem die Historie der Panzerteststrecke nicht vollständig nachvollziehbar. Die BA-Mitglieder fordern daher, dass die planungsrechtliche Grundlage überprüft wird. Auch müssten die widersprüchlichen Angaben zu den Betriebszeiten aufgeklärt und in die Beurteilung der Anlage mit einfließen. Falls die Sonderfallprüfung grundsätzlich die Genehmigungsfähigkeit der Panzerteststrecke ergeben sollte, fordert das Lokalparlament eine Beschränkung der Betriebstage der Panzerteststrecke auf werktags Montag bis Freitag sowie eine Reduzierung der Betriebszeiten auf 8 bis 17 Uhr mit einer Mittagsruhe. Zudem habe man Hinweise aus der Bevölkerung bekommen, dass durch den bisherigen Testbetrieb Schadstoffe in den Boden gelangt sind und fordert daher eine entsprechende Überprüfung durch Bodenproben.
Der Erörterungstermin für die Öffentlichkeit findet am Donnerstag, 10. September, statt; Ort und Zeit werden noch bekannt gegeben.
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