"Klarstellung war längst überfällig"
Ausbildung von Flüchtlingen: Wirtschaft begrüßt Erleichterungen
Die bayerische Wirtschaft begrüßt die vom Bayerischen Kabinett beschlossenen Erleichterungen bei der Umsetzung der „3+2“-Regel, die Flüchtlingen eine Ausbildung und das anschließende Sammeln von Berufserfahrung ermöglicht. „Die Klarstellung war längst überfällig und sollte viele der frustrierenden Hürden beseitigen, mit denen die Geflüchteten, die Integrationshelfer und die Ausbildungsbetriebe bislang zu kämpfen hatten“, sagt Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).
Es sei jedoch abzuwarten, wie die Ausländerbehörden die Erleichterungen umsetzen. Zu diesen Erleichterungen gehört, dass Asylbewerber früher als bisher eine Beschäftigungserlaubnis für eine Ausbildung erhalten können, nämlich bis zu sechs statt bislang drei Monate vor Ausbildungsbeginn. Außerdem sollen unter bestimmten Voraussetzungen Beschäftigungserlaubnisse auch für abgelehnte Asylbewerber erteilt werden, wenn deren Abschiebung ausgesetzt ist. „Der Knackpunkt bleibt, wie die Behörden in jedem einzelnen Fall verfahren. Damit Geflüchtete, die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt bei der Integration weiterkommen, sind einfache und nachvollziehbare Regeln unerlässlich, wer bleiben darf und wer nicht“, so Driessen weiter. „Es kann einfach nicht sein, dass Flüchtlinge mit viel Engagement integriert werden, erfolgreich Praktika absolvieren und als potenzielle Fachkräfte äußerst willkommen wären, aber dennoch plötzlich abgeschoben werden – das ist Gift für die Integrationsbereitschaft der Betriebe. Andere Flüchtlinge sollen dagegen untätig auf ihre Abschiebung warten, auch wenn diese teilweise unbestimmt ausgesetzt wird“ sagt der BIHK-Chef.
60.000 Flüchtlinge bis 2019 integrieren
Er verweist dabei besonders auf die rund 9.000 in diesem Sommer erwarteten Absolventen aus den bundesweit vorbildlichen bayerischen Bildungsprogrammen für Flüchtlinge. Das sind die Berufsintegrationsklassen der Berufsschulen und die Übergangsklassen der Mittelschulen.
Der BIHK hatte zuvor mehrfach die restriktive Auslegung der „3+2“-Regel in Bayern kritisiert und erhebliche Zweifel geäußert, ob die mit der Bayerischen Staatsregierung im Oktober 2015 vereinbarten Ziele zur Integration von Flüchtlingen noch realistisch sind. Die Übereinkunft zwischen Wirtschaft und Freistaat sieht vor, 60.000 Flüchtlinge bis 2019 in Ausbildung oder Arbeit zu integrieren. Eine qualifizierte Ausbildung bei Betrieben aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Bayern haben bis Anfang des Jahres 3.300 Geflüchtete aufgenommen. In einer BIHK-Studie im Frühjahr nannten 82 Prozent der befragten Unternehmen die zuverlässigen rechtlichen Rahmenbedingungen als Erfolgsfaktor für die Ausbildung von Flüchtlingen. Nur Deutschkenntnisse wurden von noch mehr Betrieben (93 Prozent) als wichtig erachtet.
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