"Jeder Gewerbetreibende kann Warenauslagen beantragen"
Zweirad Shop Pickl bekommt Unterstützung von Werbe-Spiegel-Lesern
Wie in der Ausgabe Nummer 27 des Werbe-Spiegels vom 7. Juli 2010 berichtet, hat der Zweiradshop Pickl in der Frundsbergstraße 38 in Neuhausen damit zu kämpfen, dass das Ordnungsamt der Landeshauptstadt München den Betreibern des Fahrradladens verboten hat, weiterhin ihre Räder auf dem Gehsteig zum Verkauf anzubieten. Für Erika und Claus Pickl eine Katastrophe. Doch sie bekommen Unterstützung von den Werbe-Spiegel-Lesern.
Unter anderem erreichte uns folgender Kommentar: „Habe heute ihren Artikel über die Probleme des Zweirad Shop Pickl gelesen. Sehr interessant finde ich die Aussage von Daniela Schlegel vom Kreisverwaltungsreferat, dass ‚keine sperrigen Gegenstände auf dem Bürgersteig stehen dürfen“, schreibt Hugo Becker. „Ich weiß nicht, woher die Dame ihre Angaben bezieht, aber beim Radeln durch München findet man im ganzen Stadtgebiet Boutiquen, die auf dem Bürgersteig ausstellen, Gemüsehändler, die ihre Waren anbieten, Geschäfte, die Fahrradständer auf dem Bürgersteig aufstellen, Restaurants oder Kneipen, die Tische auf dem Bürgersteig aufstellen, Drogerien, die Artikel draußen anbieten, Eisdielen, Schnellimbisse… Große und kleine Geschäfte nutzen den Bürgersteig als Verkaufsfläche. Ja es gibt sogar Kneipen, da gibt es kaum mehr ein Durchkommen für Fußgänger, weil die Tische so nahe stehen. Auch Autos, die halb auf dem Bürgersteigen parken, finden sich genügend – und die Polizei duldet das sogar mit dem Hinweis auf Gewohnheitsrecht und mit einer sehr sinnvollen Einschränkung: Für die Fußgänger muss noch genügend Platz bleiben...“
Und Werbe-Spiegel-Leser Oskar Schulz schreibt: „Ich frage mich warum? Vor jedem Obstgeschäft steht auf dem Bürgersteig Obst und Gemüse, vor jedem Drogeriemarkt stehen die Container mit den Sonderangeboten, jede Kneipe und Bäckerladen hat Stühle und Tische auf dem Bürgersteig! Ich versteh' die Welt nicht mehr!“
„Gehwege sind öffentlicher Grund“
Ein Gehweg ist öffentlicher Grund, „der für alle nutzbar sein muss“, betont Daniela Schlegel vom KVR auf erneute Nachfrage des Werbe-Spiegels. „Bei den Sondernutzungsrichtlinien der Stadt gibt es ganz genaue Auflagen.“ Jeder Gewerbetreibende könne aber für sein Geschäft Warenauslagen beantragen, sofern er die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. So erkläre es sich auch, dass die Bürgersteige der Stadt München von Gewerbetreibenden genutzt werden. Grundsätzlich müssen die Warenauslagen unmittelbar vor dem Gebäude aufgestellt sein.
„Es wird regelmäßig geprüft“
„Bei Gaststätten spricht man von sogenannten Freischankflächen“, erklärt Schlegel. Voraussetzung für die Genehmigung von Freischankflächen und Warenauslagen ist allerdings, dass die Gehwege breit genug sind. „In Normalfall sind das 1,60 Meter. Dieser Wert kommt dadurch zustande, dass immer noch zwei Rollstuhlfahrer aneinander vorbeifahren können müssen“, erklärt Schlegel. „Grenzt der Gehweg an einen Radweg dann sind wir bei 1,90 Meter. Bei stärkerem Fußgängeraufkommen ist eine Restgehwegbreite von mindestens drei Metern einzuhalten.“ Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Verkehrsbehörde. „Die jeweils zuständigen Bezirksinspektionen gehen allen Beschwerden nach“, sagt Schlegel. Es werde regelmäßig geprüft. „Bei Verstößen versuchen wir das Ganze einvernehmlich mit den Gewerbetreibenden zu lösen und suchen das Gespräch, was in der Regel meistens auch funktioniert.“ Wenn allerdings keine Besserung eintritt, „wird im Zweifelsfall ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
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