Für wen gilt die Quarantänepflicht?
Gesundheitsreferat weist auf die neuen bayernweiten Regelungen hin
Das Gesundheitsamt München erreichen vermehrt Anfragen besorgter Bürger, die Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatten. Das städt. Gesundheitsreferat weist daher auf die neuen bayernweiten Regelungen des Freistaats hin:
Risikogruppen schützen
In der jetzigen Phase der Pandemie geht es vor allem darum, Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu schützen, und zu verhindern, dass viele Menschen eine Behandlung im Krankenhaus benötigen. Daher konzentrieren sich aktive Ermittlungen des Gesundheitsamts bei Kontaktpersonen infizierter Menschen derzeit auf Haushaltsangehörige und Personen mit Kontakt zu gefährdeten Menschen (Personen in Pflege- oder Altenheimen, in Obdachlosenunterkünften, Asylunterkünften, Justizvollzugsanstalten und ambulanten Pflegediensten). Für Schulen und Kindertageseinrichtungen gibt es eigene Regelungen.
Amt kontaktiert nicht mehr alle
Kontaktpersonen, die nicht diesen Gruppen angehören, werden nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert. Stattdessen sollen sie durch die infizierten Personen selbst informiert werden. Wer auf diese Weise erfährt, dass er Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte seine eigenen Kontakte reduzieren, die allgemeinen Hygieneregeln genau befolgen, sich mit einem Schnelltest selbst testen und auf mögliche Krankheitszeichen achten.
Ohne Symptome keine Quarantäne
Wichtig zu wissen: Solange keine Krankheitszeichen auftreten und die Corona-Tests negativ sind, muss kein Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden und es besteht keine Quarantänepflicht.
Weitere Informationen, zum Beispiel unter welchen Bedingungen ein Kontakt mit einer infizierten Person ansteckend sein kann, finden sich unter muenchen.de/corona.
Bitte Kontaktdaten sicherstellen
Das Gesundheitsreferat bittet außerdem alle Münchner*innen, ihre Kontaktdaten bei ihrer Krankenkasse aktuell zu halten. Sobald eine versicherte Person einen Test macht, werden die Daten von ihrer Versichertenkarte eingelesen und an das Labor übermittelt, das den Test auswertet. Fällt der Test positiv aus, wird das Testergebnis gemeinsam mit der bei der Krankenkasse gemeldeten Anschrift ans Gesundheitsreferat übermittelt. Wenn diese Daten veraltet sind, geht viel kostbare Zeit bei der Ermittlung der korrekten Daten verloren.
Münchens Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek bittet: „Helfen Sie mit, dass das Gesundheitsamt Sie schnell erreichen kann, falls Sie positiv getestet werden. Dann bekommen Sie schnell Unterstützung und die nötigen Hinweise. Informieren Sie bitte auch schnell Ihre Kontaktpersonen, damit diese sich kostenlos testen lassen und ihrerseits isolieren können. Nur so können wir die Infektketten unterbrechen und die Pandemie wieder in den Griff kriegen, denn dafür müssen wir neue Ansteckungen verringern und das geht jetzt nur noch, indem jeder mithilft und sich an die Regeln hält.“
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